NRW: Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2012 auf neuem Höchststand
Im Jahr 2012 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 11 533 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 8,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
24.06.2013
Die vorläufigen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen oder Herausnahmen) werden vom Jugendamt dann ergriffen, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.
Die Mehrzahl der unter Schutz des Jugendamts gestellten Kinder und Jugendlichen waren Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren (6 985); Kinder unter 14 Jahren waren in nahezu 40 Prozent der Fälle (4 548) betroffen. 51,4 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. Häufigste Anlässe für die vorläufige Schutzmaßnahme waren Überforderung (5 116 Fälle) oder Beziehungsprobleme (2 003 Fälle) der Eltern sowie die Vernachlässigung des Kindes (1 265 Fälle).
In mehr als der Hälfte der Fälle (7 355) wurden die Maßnahmen auf Initiative des Jugendamts oder der Polizei ergriffen. In etwa einem Fünftel der Fälle (2 535) ging das behördliche Eingreifen auf Initiative des Kindes oder des Jugendlichen selbst zurück.
In den übrigen Fällen wiesen z. B. Lehrer, Ärzte, Verwandte oder Nachbarn die Behörden auf die Notsituation der Kinder und Jugendlichen hin.
Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie unter:
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Quelle: IT.NRW
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