Kinder- und Jugendarbeit

NRW: Engagement des Vereins für Kinder- und Jugendarbeit geehrt

Beim Galaabend zur 45-Jahr-Feier des Vereins für Kinder- und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten Ruhrgebiet e.V. (VKJ) dankte Kinder- und Jugendministerin Ute Schäfer den ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit.

22.09.2015

"Sie tragen jeden Tag aufs Neue dazu bei, dass junge Menschen, die unsere Unterstützung brauchen, ein Stück mehr Selbstbewusstsein entwickeln können, um dem Teufelskreis zu entrinnen, in den man so schnell geraten kann - den Teufelskreis von sozialer Benachteiligung, mangelnder Bildung und Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen", sagte Schäfer.

Die Ministerin hob die flexible und lösungsorientierte Arbeit des Vereins für und mit den jungen Menschen hervor. Er schaffe dort Raum, wo vorher kein Platz war. Auch die aktuelle Flüchtlingsproblematik sprach die Kinder- und Jugendministerin an: "Wir alle stehen gemeinsam vor ganz besonderen Herausforderungen. Unter den derzeit ankommenden Flüchtlingen sind sehr viele Familien mit Kindern. Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle Einrichtungen und Sport können diesen jungen Menschen Teilhabe und Integrationsmöglichkeiten bieten."

Seit 1970 versteht sich der VKJ als Anwalt von Kindern, Jugendlichen und Familien in sozial benachteiligten und problematischen Lebenslagen. Der VKJ ist überall da tätig, wo Kinder, Jugendliche und Erwachsene betreut werden, die von anderen Trägern und Verbänden zumeist nicht erreicht werden.

Der Verein betreibt 20 Kindertageseinrichtungen - davon sieben Familienzentren-, ein Kinder- und Jugendclub, zwei Jugendcafés, ein Mehrgenerationenhaus, eine Familienbildungsstätte, sowie diverse andere Projekte. 194 hauptamtliche und rund 150 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Verein tätig.

Weitere Informationen unter: <link http: www.vkj.de _blank external-link-new-window des vereins für kinder- und jugendarbeit in sozialen brennpunkten ruhrgebiet e.v.>www.vkj.de

Quelle: MFKJKS Nordrhein-Westfalen vom 18.09.2015.

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