Kinder- und Jugendschutz

Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Niedersächsischen Landtag eingebracht

Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Zuvor hatten sich die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder auf diesen Staatsvertrag verständigt und ihn auf ihrer Konferenz am 10. Juni 2010 unterzeichnet.

07.07.2010

HANNOVER. Der Staatsvertrag novelliert den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aus dem Jahr 2003, der für Inhalte von Rundfunk und Telemedien gilt. Gleichzeitig wird auch das Jugendschutzgesetz des Bundes überarbeitet, das ähnliche Sachverhalte für Medien wie Kinofilme, DVD und PC-Spiele regelt.

Die Änderungen zielen im Wesentlichen auf die Angleichung von Jugendschutz des Bundes und Jugendmedienschutz der Länder: Betroffen sind die Alterseingangsstufen, die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen und die Vorgaben für die Art und Weise der Kennzeichnung von Inhalten. Elektronische Presse ist vom Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags weitgehend ausgenommen. 

Der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regelt zudem die dauerhafte Erhaltung der gemeinsamen Stelle Jugendschutz der Länder „jugendschutz.net". Ihre Arbeit insbesondere im Vorfeld von Aufsichtsverfahren hat sich bewährt. Mit Vorschriften zur Beschleunigung von Aufsichtsverfahren soll eine gemeinsame Forderung der Länder Niedersachsen und Hamburg umgesetzt werden. 

Der Staatsvertrag soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dies setzt die Zustimmung aller 16 Länderparlamente voraus.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

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