Bildungspolitik

Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom Kabinett beschlossen

Die Landesregierung Niedersachsen hat gestern beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in den Landtag einzubringen.

13.01.2010

"Damit tragen wir den geänderten Verhältnissen Rechnung, die vor allem durch den anstehenden demografischen Wandel und den Fachkräftebedarf sowie durch die Exzellenzinitiative und auf die Hochschulen zukommen", sagte Niedersachsens Wissenschaftsminister Lutz Stratmann.

Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für die "Offene Hochschule" geschaffen. Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser kooperieren können, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung zu verbessern. Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, können damit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden. Zudem wird der Hochschulzugang für Berufsqualifizierte erheblich erweitert. Das NHG sieht schon jetzt weitreichende Möglichkeiten des Studiums für Berufsqualifizierte ohne Abitur vor. Künftig sollen neben den derzeit berechtigten Meistern, Technikern und Betriebswirten auch die Absolventen der geläufigsten bundes- oder landesrechtlich geregelten Fortbildungen eine allgemeine Studienberechtigung erhalten. Absolventen einer Berufsausbildung mit anschließender dreijähriger Berufspraxis können dann fachbezogen studieren. Ferner wird die Fachhochschulreife auch zum fachbezogenen Studium an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen berechtigen. Zudem sollen die Hochschulen bei der Feststellung der Studienberechtigung auch beruflich erworbene Kompetenzen berücksichtigen können, die nicht an den Nachweis einer anerkannten Vorbildung gebunden sind.

Die Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien werden erheblich erweitert. Gegenwärtig sind die Stipendien auf besondere Leistungen und herausgehobene Befähigung sowie zur Förderung der Internationalisierung begrenzt. Künftig sollen die Hochschulen auch aus anderen Gründen, etwa für herausgehobenes ehrenamtliches Engagement, Stipendien vergeben können.

Bei den Studienbeiträgen ist die Einführung einer "Familienkomponente" geplant: Studierende mit mindestens zwei Geschwistern erhalten das Studiendarlehen künftig zinsfrei. Mit dieser Regelung werden kinderreiche Familien besonders berücksichtigt. Im Bereich der Teilzeitstudiengänge und des Teilzeitstudiums werden die Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren entsprechend dem objektiven Studienangebot gestaffelt. Dies verbessert die Vereinbarkeit von Studium und Kinderbetreuung.

Hochschulen können künftig mit Zustimmung der Studierenden Studienbeitragsstiftungen errichten. Das würde einen weiteren Anreiz für potenzielle Spender schaffen gesetzt und zugleich einen "Nachhaltigkeitsfaktor" einführen, da die Beiträge später Studierenden zugute kämen. Bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen wird allgemein eine studentische Beteiligung eingeführt.

Außerdem wird den Hochschulen ermöglicht, in berufsbegleitenden Studiengängen kostendeckende Gebühren zu erheben. Damit wird ein Anreiz für die Hochschulen geschaffen, sich verstärkt für andere Zielgruppen zu öffnen, ohne dass dies zu Lasten bestehender Kapazitäten geht.

Um den niedersächsischen Hochschulen eine bessere Ausgangsposition im Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verschaffen, werden die Regelungen über das Berufungsverfahren flexibilisiert: In den Fällen, in denen die Eignung von Kandidaten bereits zweifelsfrei feststeht, kann künftig von einer Ausschreibung abgesehen werden. Dies beschleunigt das Berufungsverfahren erheblich. Bedeutsam wird dies besonders bei der Berufung von Leitern von Nachwuchsgruppen auf Professorenstellen sowie bei drittfinanzierten "Programmprofessuren", wie zum Beispiel Heisenberg-Professuren der DFG. In diesen Fällen liegen bereits externe Begutachtungen vor. Zudem wird Hochschulen bei der Besetzung von "Exzellenzprofessuren" ermöglicht, verstärkt externen Sachverstand in die Auswahlentscheidung einzubinden.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Regelungen vor: Die Hochschule Vechta erhält den Universitätsstatus. Die Fachhochschulen werden wie in anderen Ländern in "Hochschulen" umbenannt, ohne dass dies zu einer materiell-rechtlichen Änderung führt. Weiterhin wird eine Rechtsgrundlage für Berufungsvereinbarungen geschaffen, die im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens der Professorin/des Professors eine Verpflichtung zur Erstattung besonderer Ausstattungsmittel vorsieht.

Künftig gibt es die Möglichkeit, Dekane hauptberuflich zu ernennen, um den gewachsenen Aufgaben im Management der Fakultäten gerecht zu werden. Zur frühzeitigen Einbindung der Stiftungsräte in die strategischen Entscheidungen der Hochschulen werden ihre Zuständigkeiten erweitert. Zudem kann die Landesregierung Personen, die sich in besonderer Weise in Wissenschaft, Technik, Kultur oder Kunst verdient gemacht haben, den Ehrenprofessorentitel verleihen.

"Mit der Novelle des NHG erhalten die niedersächsischen Hochschulen die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sich im zunehmenden nationalen und internationalen Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich zu behaupten und den Anforderungen der Wissensgesellschaft gerecht zu werden", sagte Stratmann.

Quelle: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur 

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