Niedersachsen
Gewaltpräventionserlass in Schulen
Niedersachsen stellt einen novellierten Gewaltpräventionserlass vor, der Schulen bei der Prävention und Intervention von Gewalt unterstützt. Der Erlass bezieht sich auf physische, emotionale und digitale Gewaltformen und fördert die Kooperation zwischen Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft.
08.12.2025
Gewalt an Schulen ist kein isoliertes Phänomen – sie spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen wider und betrifft Lehrkräfte, Mitarbeitende, Schulsozialarbeit, Eltern sowie Kinder und Jugendliche gleichermaßen. Die Ursachen für Gewalt sind vielschichtig – sie reichen von familiären Belastungen über soziale Ungleichheiten bis hin zu digitalen Räumen, in denen Beleidigungen, Ausgrenzung und Hetze häufig ihren Anfang nehmen.
Um die Schulen in Niedersachsen in dieser wachsenden Herausforderung wirksam zu unterstützen, legt das Land jetzt einen umfassend novellierten Gewaltpräventionserlass („Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“) vor, der am heutigen Mittwoch (19.11.2025) in die Anhörung geht. Mit dem Erlass sollen Schulen noch gezielter bei der Präventionsarbeit unterstützt und Handlungssicherheit im Umgang mit Gewalt- und Krisensituationen geschaffen werden. Er bringt klare Strukturen, stärkt Handlungssicherheit und verankert Prävention dauerhaft im schulischen Alltag. Und er sieht die identifizierten Herausforderungen als Querschnittsaufgabe weit über Schulgrenzen hinaus. Die Novellierung wurde daher ressortübergreifend erarbeitet – unter Beteiligung der Ressorts Soziales, Inneres und Justiz. Denn: Um der Gewalt – besonders in Schule – entschieden entgegenzutreten und damit Schule als Schutzraum zu stärken, ist ein enges Zusammenspiel aller Beteiligten unerlässlich. Jede einzelne Ebene allein kann dieser Herausforderung nicht begegnen. Es braucht ein konsequenteres Ineinandergreifen und professionenübergreifendes Handeln.
Eine deutliche Weiterentwicklung des Gewaltpräventionserlasses besteht auch darin, dass ein umfassender Gewaltbegriff zugrunde gelegt wird, der analoge und digitale Gewaltformen einschließt, nämlich physische Gewalt, emotionale/psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, politisch motivierte Gewalt, emotionale/psychische Vernachlässigung, physische Vernachlässigung sowie das Miterleben von Gewalt.
Quelle: DPT – DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG gemeinnützige Gesellschaft mbH vom 25.11.2025
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