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Neuregelungen im November: Höhere Grenzwerte für Kinderspielzeug

Für Phenol in Kinderspielzeug gelten ab November strengere Höchstgrenzen. Außerdeme wird zum 1. November die sogenannte Musterfeststellungsklage eingeführt, mit der Verbraucher leichter ihre Ansprüche geltend machen können.

31.10.2018

Ansprüche leichter durchsetzen  

Verbraucher können sich künftig leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Ab dem 1. November gilt die sogenannte Musterfeststellungsklage.

Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen.

Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Kinderspielzeug EU-weit sicherer

Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, wird ab dem 4. November der Grenzwert für Phenol gesenkt. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen.

Außerdem muss das Spielzeug ab dem 26. November weniger Bisphenol A enthalten. Statt bisher 0,1 Milligramm/Liter dürfen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freigesetzt werden. Der Stoff kann schlimmstenfalls unfruchtbar machen.

Die EU-Richtline über die Sicherheit vom Spielzeug steht online zur Verfügung. Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten hat auch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 26.10.2018

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