Kinder- und Jugendschutz
Neue Maßnahme gegen Alkoholmissbrauch und Komasaufen- Zertifizierung „7 aus 14“ wird saarlandweit eingeführt

Das Saarland weitet Maßnahmen im Kampf gegen Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen aus. Gesundheitsminister Andreas Storm hat am Mittwoch in Neunkirchen zusammen mit dem Präsidenten des Landessportverbands für das Saarland (LSVS), Gerd Meyer, die Jugendschutz-Zertifizierung „7 aus 14“ für Vereine vorgestellt.
28.02.2014
Zugleich meldete sich im Clubraum des Landesverbandes für Garde- und karnevalistischen Tanzsport im Saarland mit der „Karnevalsgesellschaft Burgnarren Kirkel“ der erste Verein zur Zertifizierung an. Minister Storm erklärte: „Wir wissen, dass die überwiegende Mehrheit der Vereine schon heute auf Jugendschutz achtet. Aber angesichts der immer noch zu hohen Zahl von Jugendlichen, die mit Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert werden, wollen wir gerade auch in der Faschingszeit ein Zeichen setzen.“
Über die Kontrolle hinaus leitet das Projekt „7 aus14“ zu verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol an und erinnert Erwachsene an ihre Vorbildfunktion. Der Minister betonte, dass das Projekt ein wichtiger Baustein in der Gesamtstrategie gegen Alkoholmissbrauch und das Komasaufen bei Jugendlichen sei. Bereits im Dezember 2013 war beschlossen worden, das Projekt „Hart am Limit – Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen“ (HaLT) im Saarland flächendeckend umzusetzen.
Gerd Meyer will für die aktive Umsetzung des Jugendschutzes zu werben: „Wir vertreten über 400.000 Mitglieder in den sporttreibenden Vereinen an der Saar und erhoffen uns von dem Projekt daher auch eine Signalwirkung über den Sport hinaus. Zu einer erfolgreichen Jugendarbeit gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit jugendschutzrechtlichen Bestimmungen.“
Grundprinzip von 7 aus 14: Die Vereine verpflichten sich auf die Einhaltung von sieben aus 14 Punkten, die für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol relevant sind. Zwei Punkte sind obligatorisch: Erstens die Bestellung eines erwachsenen Jugendschutzbeauftragten, der zweitens über jede Veranstaltung einen Erfahrungsbericht verfasst. Weitere 5 Punkte aus der Liste können frei gewählt werden, beispielsweise, dass nur Erwachsene hinter dem Tresen stehen, Alterskontrollen stattfinden und auf Trinkanimationen verzichtet wird. Um die Zertifizierung zu erhalten, können sich Einzelpersonen für ihren Verein als Jugendschutzbeauftragte fortbilden lassen.
In einem dreistündigen Kurs am Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) werden die Teilnehmer über alle relevanten Punkte des Jugendschutzgesetzes unterrichtet. Zudem erhalten sie Argumentationshilfen, die das Umsetzen des Projektes erleichtern sollen. Im Kern steht im Jugendschutzgesetz, dass an Jugendliche unter 16 überhaupt kein Alkohol, an unter 18-Jährige weder spirituosenhaltige Getränke noch Tabak abgegeben werden dürfen.
Hintergrund:
Das Projekt „7 aus 14“ wurde vom Kreisjugendring Passau entwickelt und beim Landkreis Karlsruhe als Baustein der Kampagne „Weg¬schauen ist keine Lösung“ mit Erfolg eingeführt. Im Dezember 2013 hatte der „Runde Tisch Alkoholintoxikation bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ beschlossen, das Projekt im Saarland einzuführen.
Weitere Informationen zu "7 aus 14" gibt es hier.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes vom 26.02.2014
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