Familienpolitik

Ministerin Steffens: Regenbogenfamilien sind Teil der Vielfalt unserer Gesellschaft

Flagge zeigt Nordrhein-Westfalens Landesregierung anlässlich des zweiten „International Family Equality Day“ - dem weltweiten „Tag der Regenbogenfamilien“. Eine große Regenbogenfahne am Gebäude des Emanzipationsministeriums weist auf den Aktionstag hin.

07.05.2013

„Die Landesregierung setzt sich aktiv für ein tolerantes Nordrhein-Westfalen ein, in dem Vielfalt wie selbstverständlich gelebt und erlebt werden kann“, erklärt dazu Ministerin Barbara Steffens. „Regenbogenfamilien sind ein Teil dieser Vielfalt“, so Steffens weiter.

Als Regenbogenfamilien bezeichnen sich Lesben, Schwule und Transidente mit Kindern. Nach statistischen Angaben leben bei den 16.400 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen rund 1.400 Kinder. Entgegen landläufiger Vorurteile, die sich offenbar auch in manchen Fachkreisen festgesetzt haben, wird sowohl in Studien als auch aktuell in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 zur so genannten Sukzessivadoption festgestellt, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso behütet aufwachsen können wie in heterosexuellen Partnerschaften.

„Regenbogenfamilien sind leider immer noch mit homophoben Vorurteilen und einem ständigen Rechtfertigungsdruck belastet. Dem müssen wir entgegen wirken“, betont die Ministerin. „Im Landesrecht haben wir die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe schon bewirkt. Aber auf Bundesebene gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf. Vor allem die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare würde viele Einzelprobleme beseitigen. Im Bundesrat haben wir die Öffnung der Ehe und die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht bereits mehrheitlich beschlossen. Die derzeitige Bundesregierung will sich jedoch auf ein modernes Familienbild nicht einlassen und nimmt dafür die bestehenden Diskriminierungen, die gerade zulasten der Kinder in Regenbogenfamilien gehen, in Kauf“, so Steffens.

Dabei geht es vorrangig um notwendige Änderungen im Familien- und Steuerrecht:

 

  • Frühzeitige Anerkennung der Co-Mutterschaft, damit die verantwortliche Elternschaft von Kindern in Regenbogenfamilien geregelt wird;
  • gemeinsame Volladoption über die Stiefkind- und Sukzessivadoption hinaus;
  • Teilhabe an Ehegatten- bzw. Familiensplitting;
  • Kindergelderhöhung bei mehreren Kindern, den sog. Zählkindern in Patchwork-Familien (Erhöhung ab dem 3. Kind erfolgt nur bei Ehen, nicht bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften).

Mit dem „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie“ hat sich die Landesregierung vorgenommen, die Situation der Regenbogen-familien im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verbessern. Gemeinsam mit dem Familienministerium wird unter Beteiligung weiterer Ressorts und Eigenvertretungen der Regenbogenfamilien auf Landesebene nach Problemlösungen gesucht. Themen sind unter anderem die Handhabung der Adoption, der Pflegeelternschaft und deren fachlicher Betreuung sowie die Klärung von Rechtsfragen.

Eine Informationsbroschüre für Regenbogenfamilien und solche, die es werden wollen, wurde bereits gefördert. Sie steht unter folgendem Link zum Download bereit: <link http: www.andersundgleich-nrw.de blickpunkte external-link-new-window external link in new>www.andersundgleich-nrw.de/blickpunkte/familie.html#hf2

Anlaufstellen für Regenbogenfamilien sind die landesgeförderten fünf psychosozialen Beratungsstellen für Lesben, Schwule und ihre Angehörigen (Bochum, Dortmund, Köln, Münster, Siegen) sowie die allgemeinen Familienberatungsstellen.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.05.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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