Gerichtsverfahren

Mehr Sorgerechtsentziehungen in Nordrhein-Westfalen

In 3.936 Fällen haben die Gerichte in Nordrhein-Westfalen 2010 den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 10,7 Prozent mehr Fälle als 2009 (3.556).

06.07.2011

Für 3.032 dieser Kinder und Jugendlichen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, 2009 hatte es 2.956 Übertragungen auf das Jugendamt gegeben. In 904 Fällen (2009: 600) übertrugen die Gerichte das Sorgerecht einer Einzelperson oder einem Verein. Nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können die Gerichte den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge anordnen. Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen.

Im Jahr 2010 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen außerdem 20.340 Sorgeerklärungen; das waren 14,4 Prozent mehr als 2009
(17.782). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung
bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen. Mit der Abgabe der Sorgerechtserklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht nach § 1626a Abs. 1 BGB beiden Eltern gemeinsam zu.

Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie im Internet unter:
<link http: www.it.nrw.de presse pressemitteilungen pdf>www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/pdf/139_11.pdf

Quelle: IT.NRW

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