Kinder- und Jugendschutz

Mehr Sicherheit im Netz: KJM bewertet weiteres Altersverifikations-Konzept positiv

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat mit einem Konzept von giropay eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS) für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien positiv bewertet.

23.10.2012

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Für das AVS von giropay ist ein für das Online-Banking angemeldetes Girokonto des Nutzers bei einer Bank oder Sparkasse erforderlich, die am Online-Bezahlverfahren von giropay teilnimmt. Das AVS-Konzept von giropay sieht vor, dass entweder isoliert oder in Kombination mit einem Online-Bezahlvorgang an den Telemedien-Anbieter die Meldung weitergeleitet wird, ob der jeweilige Nutzer ausweislich der bei Kontoeröffnung erfolgten Identitätsprüfung volljährig ist. Bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung mit einem kontoführenden Kreditinstitut müssen der Kunde sowie etwaige weitere Verfügungsberechtigte oder Bevollmächtigte von dem kontoführenden Kreditinstitut anhand gültiger amtlicher Ausweispapiere eindeutig und persönlich gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und der Abgabenordnung (AO) identifiziert werden. Die Übermittlung des Altersmerkmals an den Telemedien-Anbieter erfolgt unmittelbar vor jedem Zugriff auf eine geschlossene Benutzergruppe unter Verwendung der technischen Infrastruktur des giropay-Systems zur Online-Überweisung, das im gesicherten Online-Banking der teilnehmenden Bank oder Sparkasse stattfindet. Der Nutzer muss seine persönlichen Zugangsdaten zum Online-Banking eingeben und die Transaktion des Altersmerkmals zusätzlich durch Eingabe einer zur einmaligen Verwendung generierten smartTAN / mobileTAN oder durch Einsatz seiner Signaturkarte autorisieren. Gibt es für ein Konto mehrere Verfügungsberechtigte, die nicht über eigene Zugangsdaten verfügen, so wird das Altersmerkmal des jüngsten Verfügungsberechtigten mit-geteilt.

Gibt giropay dem Anbieter die Rückmeldung "volljährig", kann der betreffende Telemedien-Anbieter unmittelbar im Anschluss daran den Zugriff auf die geschlossene Benutzergruppe freigeben. Darüber hinaus muss er die üblichen zusätzlichen Sicherungspflichten wie Backdoorschutz, Verbindungstrennung nach Leerlauf oder zeitliche Begrenzung einer Sitzung beachten.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts von giropay zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV zur Altersprüfung erfüllt. Anbieter, die sich des Konzeptes für die Bildung einer geschlossenen Benutzergruppe bedienen, müssen darüber hinaus die üblichen zusätzlichen Sicherungspflichten wie Backdoorschutz, Verbindungstrennung nach Leerlauf oder zeitliche Begrenzung einer Sitzung beachten.

Damit gibt es nun 27 von der KJM positiv bewertete Konzepte für Altersverifikationssysteme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen.

Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

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