Sozialpolitik
Mehr Lernförderung in NRW für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen
Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider sorgt mit einem neuen Erlass für eine sozial gerechtere Neuregelung des Landes bei der Gewährung von Lernhilfen im Rahmen des Teilhabe- und Bildungspakets.
31.08.2012
Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können in Nordrhein-Westfalen ab sofort schneller, unbürokratischer und nicht erst bei einer konkreten Versetzungsgefahr in der Schule eine Lernförderung in Anspruch nehmen.
„Die bundesgesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind zum Teil so praxisfern und bürokratisch, dass wir gegensteuern müssen, damit die Bedürftigen überhaupt zu ihrem Recht kommen. Es macht eben keinen Sinn, Nachhilfe erst dann zu gewähren, wenn das Kind schon buchstäblich in den Brunnen gefallen ist, d. h. wenn es droht sitzen zu bleiben“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf.
„Es kommt darauf an, dass viel früher gefördert wird, damit die Kinder ihre Leistungen rechtzeitig verbessern können“, betonte er. „Schließlich geht es darum, allen bedürftigen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche schulische Ausbildung zu bieten und damit ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu optimieren“, erklärte Schneider. Dies dürfe nicht an Formalitäten scheitern. „Wir in NRW geben mit unserer Neuregelung damit viel mehr Kindern und Jugendlichen aus armen Familien eine Chance.“
Bisher stand - je nach Einzelfallprüfung - die Lernförderung betroffenen Familien nur dann zu, wenn bei ihren Kindern zum Beispiel die Versetzung oder der Schulabschluss gefährdet waren.
Von der Ausweitung der Lernförderung können in Nordrhein-Westfalen nunmehr viele Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen profitieren. Anträge für Lernförderungen können Familien mit geringem Einkommen in den Jobcentern oder den zuständigen kommunalen Stellen für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden SGB II) stellen. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen bis zu 750.000 Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen.
Quelle: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2012
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