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LfM NRW verabschiedet neues Leitbild

Mit einem neuen Leitbild beschreibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ihre Tätigkeiten als öffentlich-rechtliche Landesmedienanstalt.

02.04.2012

Die Medienkommission hat auf ihrer Klausurtagung am 30. März 2012 in Köln ihr Leitbild beschlossen, nachdem der Direktor für die Verwaltung einen ähnlichen Prozess bereits abgeschlossen hatte. Beide Organe der LfM haben in einem längeren Prozess Anforderungen formuliert, die die LfM für die Gesellschaft in ihrer maßgeblichen Rolle als staatsferne Medienaufsicht erfüllen soll.

Leitbild der Kommission und des Direktors 

„Die Medienkommission will sich auch zukünftig mit den Anforderungen an eine moderne und auf gesellschaftliche Ziele hin ausgerichtete Medienregulierung auseinandersetzen“, fasst Dr. Frauke Gerlach, Vorsitzende der Kommission, die Intention des Gremiums zusammen. „Bei dem Leitbildprozess ging es den Mitgliedern daher ganz konkret darum, die eigenen Arbeitsweisen zu hinterfragen, um sich den Veränderungen des Internetzeitalters, im Rahmen des eigenen Handlungsradius und der geltenden Gesetze, anzupassen. Im ersten Schritt, der nunmehr abgeschlossen ist, entstand so ein Leitbild, das in knapper Form die Grundprinzipien, die Ziele, die Arbeitsweise und das Selbstverständnis der Medienkommission enthält. 

Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der LfM, sagte: „Wir sehen uns als moderne und transparente Institution, die für die Bürger und die Medienbranche da ist. Mit dem Leitbildprozess haben wir nun Instrumente erarbeitet, um die gesetzlich vorgegebenen Ziele und Aufgaben intern wie extern bewältigen zu können.“

Die beiden Teile des Leitbildes sollen in den nächsten Monaten zusammengeführt werden. 

Grundlage des Prozesses in der LfM bilden die sich in den vergangenen Jahren in zunehmendem Umfang verändernden sozialen, medialen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die plurale gesellschaftliche Medienaufsicht. Kaum eine Entwicklung hat die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren so stark beeinflusst und nachhaltig verändert wie die Digitalisierung der Übertragungswege. 

Das Leitbild der LfM soll die Basis für die Medienaufsicht in Nordrhein-Westfalen schaffen, um diesem fundamentalen Wandel Rechnung zu tragen und sich den Herausforderungen zu stellen, die mit der Konvergenz und Digitalisierung der Inhalte und der Verbreitungswege sowie der Globalisierung auf Seiten der Anbieter einhergehen.

Über die Medienkommission der LfM:

Die Medienkommission ist neben dem Direktor das erste Organ der LfM. Sie ist ein plural besetztes Aufsichtsgremium und besteht aus 28 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, von denen sieben durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt und 21 von gesellschaftlich relevanten Gruppen entsandt werden. Gleichzeitig ist für jedes ordentliche ein stellvertretendes Mitglied in das Gremium zu entsenden.

Die Medienkommission berät und trifft alle wesentlichen Entscheidungen bei der Lizenzierung und Kontrolle von privaten Programmanbietern und entscheidet über die Vergabe von Übertragungskapazitäten an private Veranstalter von Rundfunkprogrammen in Nordrhein-Westfalen sowie über die Vergabe von Fördermitteln und Forschungsprojekten. Aufgrund der Zuständigkeit der LfM für in Nordrhein-Westfalen ansässige Betreiber von Webseiten befasst sich die Kommission immer wieder auch mit den Inhalten von Internetangeboten. 

Die Amtszeit der Mitglieder der Medienkommission beträgt sechs Jahre. Die aktuelle fünfte Amtsperiode hat mit der konstituierenden Sitzung am 21. November 2008 begonnen und dauert somit noch bis November 2014 an. Vorsitzende ist seit Dezember 2005 Dr. Frauke Gerlach. Im November 2008 wurde sie als Vorsitzende der neu konstituierten Medienkommission wieder gewählt. Ihre Stellvertreterin ist Christiane Bertels-Heering.

Weitere Informationen finden Sie online <link http: www.lfm-nrw.de de lfm die-medienkommission.html _blank external-link-new-window external link in new>hier.

Quelle: LfM NRW

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