Sozialpolitik

Landkreistag: Sanktionen für unter 25-Jährige abschaffen

Die Jobcenter-Sanktionen sollen vereinfacht werden. Dafür spricht sich der Deutsche Landkreistag aus und spricht sich für eine Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere aus. Die Sonderregelungen für unter 25-Jährige sollten entfallen, so der kommunale Spitzenverband in einem Statement.

24.08.2018

Der Deutsche Landkreistag hat sich in der Diskussion um Leistungskürzungen der Jobcenter bei Pflichtverletzungen für eine Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Regelungen für die Jobcenter einfacher werden. Hilfreich wäre, wenn die heutigen Sonderregelungen zur Sanktionierung von Pflichtverletzungen unter 25-Jähriger entfallen würden.“ Einen generellen Verzicht auf Sanktionen – auch bezogen auf die Gruppe der unter 25-Jährigen – halte der Deutsche Landkreistag hingegen nicht für richtig.

Unterschiedliche Sanktionsmechanismen sind unnötig 

„Da das SGB II auf dem Grundsatz von ‚Fördern und Fordern‘ fußt und eine Mitwirkung des Betroffenen vorsieht, käme es ohne Sanktionsmöglichkeiten zu einer Art bedingungslosem Grundeinkommen. Dies halten wir für nicht angezeigt“, so Sager. Die Jobcenter bräuchten dieses Instrumentarium, um Langzeitarbeitslosen nötigenfalls auch mit gewissem Druck helfen zu können. „Dies ist gerade bei jüngeren Menschen in vielen Fällen notwendig und wirkungsvoll.“

Der Sanktion gehe überdies eine Pflichtverletzung oder ein (wiederholtes) Meldeversäumnis des Leistungsberechtigten voraus. „Dieser hat selbst die Ursache für die Absenkung der Leistung gesetzt. Er hat es in der Hand, dem durch Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entgegenzuwirken“, verdeutlichte er.

Leistungskürzungen spielen in der Praxis geringe Rolle 

Sager sprach sich aber auch dafür aus, die aktuelle Debatte mit dem nötigen Augenmaß zu führen. „Die im Verhältnis zur Zahl der Leistungsberechtigten niedrige Sanktionsquote von 3,1 % im letzten Jahr zeigt, dass Leistungskürzungen in der Praxis eine relativ geringe Rolle spielen. Auch waren im vergangenen Jahr 77 % der neu festgestellten Sanktionen auf Meldeversäumnisse zurückzuführen, die mit einer geringeren Leistungskürzung von 10 % einhergehen.“ Die Zahlen der verhängten Sanktionen, die Sanktionsquote sowie der Anteil der nicht Meldeversäumnisse betreffenden Leistungskürzungen seien außerdem weiterhin rückläufig. „Auch deshalb ist es nicht notwendig und sogar hinderlich, für zwei Personengruppen zwei verschiedene Sanktionsmechanismen vorzuhalten. Dies verkompliziert die Abläufe in den Jobcentern unnötig.“

Wesentlicher als die Betrachtung der Sanktionen sei es generell, an den dahinter liegenden Problemlagen zu arbeiten. „Die Leistungsberechtigten haben dabei dasselbe Ziel wie die Jobcenter: die Überwindung der Hilfebedürftigkeit und ein Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes unabhängig von öffentlicher Unterstützung. In diesem Zusammenhang gilt es, die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zurückzufahren. Zur Bewältigung ihrer Aufgaben brauchen die Jobcenter auskömmliche Finanzmittel sowie weiterentwickelte Instrumente zur Integration in Arbeit“, so der DLT-Präsident abschließend.

Quelle Deutscher Landkreistag vom 23.08.2018 

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