Gesundheit
Land Brandenburg: Neue Hebammenvergütungs-Verordnung in Kraft
Das Gesundheitsministerium hat die brandenburgische Hebammenvergütungsverordnung grundlegend überarbeitet. Sie regelt, auf welcher Berechnungsgrundlage freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger von Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ihre Leistungen in Brandenburg abrechnen können.
08.12.2015
Mit der Überarbeitung ist Brandenburg nun das neunte Bundesland, das in seiner Verordnung einen dynamischen Verweis auf den bundesweit geltenden Hebammenhilfe-Vertrag für gesetzlich versicherte Frauen enthält. Dieser Vertrag wird direkt zwischen Hebammenverbänden und Krankenkassen ausgehandelt. Mit der neuen Verordnung wird ab sofort jede Erhöhung, die für gesetzlich versicherte Frauen gilt, automatisch auch für privat versicherte Frauen angewandt.
"Das ist eine gute Nachricht für alle freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger in Brandenburg", so Gesundheitsministerin Diana Golze. "Die bislang noch unterschiedlichen Abrechnungsgrundlagen für gesetzlich und privat Versicherte werden ab sofort stets einheitlich sein. Damit setzt das Gesundheitsministerium eine wichtige Forderung der Hebammen und Entbindungspfleger um."
Anders als die Vergütung von Hebammenhilfeleistungen für gesetzlich versicherte Frauen durch den Hebammenhilfe-Vertrag zwischen Hebammenverbänden und Krankenkassen auf Bundesebene ist es Sache der Länder, die Abrechnung von diesen Leistungen für die sogenannten Selbstzahlerinnen zu regeln. Die Gruppe der privatversicherten Frauen stellt in Brandenburg einen vergleichsweise kleinen Anteil der Bezieherinnen von Hebammenleistungen dar.
Die "Verordnung über die Vergütungen für die berufsmäßigen Leistungen der freiberuflichen Hebammen und Entbindungspfleger gegenüber Selbstzahlerinnen im Land Brandenburg" (Brandenburgische Hebammenvergütungsverordnung) wurde am 19. November im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg vom 08.12.2015.
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