Kinder- und Jugendarbeit

"Kultur macht stark": Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" wird 2018 fortgesetzt. Von 2018 bis 2022 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitere fünf Jahre außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die einen eingeschränkten Zugang zu Bildung haben.

05.01.2017

Bis zum 31. März 2017 können bundesweit tätige Einrichtungen und Verbände als Förderer oder Initiativen ihre Konzepte für ein eigenes Programmvorhaben beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einreichen, um anschließend deutschlandweit kulturelle Bildungsprojekte zu fördern bzw. umzusetzen. Bis 2022 sollen dafür insgesamt bis zu 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die neue Förderrichtlinie ist, im Vergleich zur bisherigen Förderrichtlinie zu "Kultur macht stark" (2013–2017), weiterentwickelt worden, setzt aber auf Kontinuität, indem die bisherigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen weitestgehend fortgeschrieben werden. Neuerungen betreffen zum Beispiel Mindestförderhöhen für die Programmpartner sowie für die lokalen Projekte.

Nach Auswahl der zukünftigen Programmpartner werden ab Herbst 2017 Informationen zu Fördermöglichkeiten für lokale Bündnisse ab 2018 veröffentlicht.

Informationsveranstaltungen des BMBF

Das BMBF lädt an einer Antragstellung Interessierte zu Informationsveranstaltungen ein:

  • In Berlin: am Montag, 23. Januar 2017, um 12.00 Uhr
    (Ort: BMBF Berlin, Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin)
  • In Bonn: am Dienstag, 24. Januar 2017, um 12.00 Uhr
    (Ort: BMBF Bonn, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn)

Für eine Teilnahme ist eine Ameldung  <link mail zur anmeldung bei holger>per E-Mail bei Holger Arntzen erforderlich. 

Weitere Informationen

BMBF: Förderrichtline (2018–2022)
<link http: www.buendnisse-fuer-bildung.de de kultur-macht-stark-2018-2022-informationen-und-unterlagen-836.php _blank external-link-new-window zu weiteren informationen und>Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018–-2022): Informationen und Unterlagen

Redaktion: BKJ Redaktion

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