Sozialpolitik

Kramp-Karrenbauer begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, hat sich für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen für Erwachsene und Kinder ausgesprochen.

09.02.2010

„Ein zentrales Anliegen der Arbeit der Landesregierung ist die Bekämpfung der Kinderarmut“, sagt Kramp-Karrenbauer, „Kinderarmut hat viele Facetten. Von Armut bedrohte Kinder leiden nicht nur unter unzureichenden finanziellen Mitteln, sondern auch unter eingeschränkten Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe, unter der Ausgrenzung von einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, sozialer Ausgrenzung und unter verminderten Bildungschancen.“ Laut Urteil habe der Gesetzgeber allerdings jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes unterlassen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt deshalb die Ministerin insbesondere in ihren Forderungen nach einer eigenständigen Ableitung der Regelsätze für Kinder aus kinderspezifischen Verbrauchsdaten. Außerdem wird sie bekräftigt in ihrer Forderung nach der Aufnahme einer Härtefallregelung in das SGB II, wodurch atypische Bedarfe im Einzelfall - zum Beispiel Kosten für das Umgangsrecht mit Kindern - aufgefangen werden können.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Bundesrat haben auf Initiative des Saarlandes wiederholt an die Bundesregierung appelliert, die Regelsätze neu zu bemessen und dabei die speziellen Bedarfe von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Dabei ist auch die Deckung von Bildungsausgaben zu gewährleisten, die zum soziokulturellen Existenzminimum gehören, wie beispielsweise die Kosten für Lernmittel, für ein gesundes Mittagessen und den Zugang zu Sport und Kultur.

Die Fortschreibung der Regelsätze nach dem aktuellen Rentenwert entspricht nicht dem Grundgesetz, sodass hier neue Maßstäbe gefunden werden müssen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. „Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht“, sagt Kramp-Karrenbauer, „die Länder sind bereit, an der Neuregelung der Regelsatzbemessung mitzuarbeiten.“

 

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