Sozialpolitik
Kommunen: Entscheidung zu Regelsätzen bringt Rechtsklarheit - bei Neuregelung Lohnabstandsgebot wahren
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach dem Sozialgesetzbuch II. „Mit der Entscheidung besteht nunmehr Rechtsklarheit für die Herleitung der Regelsätze“, betonen die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund).
09.02.2010
Die Regelsätze müssen nunmehr zwar neu berechnet werden, das Gericht hat aber gerade nicht eine generelle Erhöhung angeordnet oder dazu verpflichtende Vorgaben gemacht. Es hat aber festgelegt, dass die Herleitung der Regelsätze für Erwachsene neu erfolgen muss und dass für Kinder ein spezifischer am Bedarf des Kindes orientierter Regelsatz zu entwickeln ist. Zudem muss eine Härtefallregelung eingeführt werden, die außergewöhnliche Bedarfssituationen für die Hilfeempfänger abdeckt. „Die neue Bemessung der Regelsätze muss nunmehr schnell, gerecht und praktikabel erfolgen. Für die Kommunen steht außer Frage, dass die Regelsätze ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen müssen“, sagten Articus, Henneke und Landsberg.
Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unbürokratisch umzusetzen. Dies führt nicht automatisch zu einer Erhöhung der Regelsätze, aber zu einer transparenten und nachvollziehbaren Festlegung, welche Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum notwendig sind. „Es ist richtig, eine Härtefallregelung für außergewöhnliche Bedarfslagen im SGB II vorzusehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Sozialhilfe nicht als Ausfallbürge für unzureichende SGB II-Leistungen herhalten muss“.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem, die Einhaltung des Lohnabstandsgebotes strikt zu beachten. Bereits heute gibt es vielfältige Konstellationen, bei denen kein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht, da das zu erzielende Arbeitsentgelt unter oder nur wenig über den SGB II-Leistungen liegt. Familien, die staatliche Fürsorgeleistungen erhalten, dürfen nicht besser da stehen als diejenigen, die einer Arbeit nachgehen.
Die Forderung nach Anhebung der Regelsätze um bis zu 30 Prozent, wie sie zum Teil erhoben wird, lehnen die kommunalen Spitzenverbände strikt ab. Dies würde über 10 Milliarden Euro kosten, und die Zahl der Hilfeempfänger würde von zurzeit 6,8 Millionen auf knapp 9 Millionen ansteigen. „Die damit verbundenen Belastungen könnten weder der Bund noch die Kommunen finanziell schultern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht gefordert“, erklärten die drei Hauptgeschäftsführer.
Quelle: Deutscher Städtetag
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