Kinder- und Jugendarbeit
Kommunalverträge zur Förderung der Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern unter Dach und Fach
Die so genannten Kommunalverträge des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern mit den Kreisen und kreisfreien Städten sind unter Dach und Fach. Sozialministerin Manuela Schwesig teilte vergangene Woche mit, die für drei Jahre geschlossene Vereinbarung regele die finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit im Land.
08.04.2010
Der Vertrag schreibt fest, dass das Land für jeden jungen Menschen im Alter zwischen zehn und 26 Jahren, den Betrag von 5,11 Euro an den jeweiligen örtlichen Träger der Jugendhilfe zahlt. Die Kommunen zahlen ihrerseits mindestens dieselbe Summe. In einigen Kommunen liegt der Anteil der Kofinanzierung höher.
In diesem Jahr stehen 4,75 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2011 sind es 4,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2012 hat das Statistische Amt noch keine Daten. Die Summe wird auf der Basis der Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern berechnet.
"Die Vereinbarung gibt uns und den örtlichen Trägern der Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern Planungssicherheit", sagte Ministerin Schwesig. "Mit diesem Geld ist es möglich, dass die Träger der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort ihre Angebote an junge Menschen für die kommenden Jahre verlässlich planen können." Mit dem Geld werden unter anderem Angebote zur Eigeninitiative, zur Kritikfähigkeit, Kreativität und zum Engagement für Solidarität, Demokratie, Frieden, Gewaltfreiheit und Völkerverständigung gemacht.
Herausgeber: Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
ik
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