Sozialpolitik
Kleinkariert und chancenlos: Paritätischer fordert Neustart beim Bildungspaket
Als chancenlos und verfahren beurteilt der Paritätische Wohlfahrtsverband das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket. Anlässlich des in Berlin von Arbeitsministerin von der Leyen einberufenen Runden Tisches fordert der Verband eine umfassende Revision des gesamten Bildungspakets.
29.06.2011
"Das Gesetz ist in seiner Anlage extrem umständlich, viel zu bürokratisch und geht an der Lebensrealität vor Ort völlig vorbei", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Mit ihrem Versuch, an der Jugendhilfe und der Bildungskompetenz der Länder vorbei Bildung und Teilhabe zu organisieren, habe sich Frau von der Leyen deutlich verrannt, warnt der Verband. Es sei völlig ausgeschlossen, dass diese Reform noch flächendeckend zum Erfolg geführt werden könne. "Da hilft auch keine Flickschusterei an irgendwelchen Runden Tischen weiter. Die Bundesregierung sollte den Mut haben, die Reißleine zu ziehen, solange es noch geht ", so Schneider.
"Kleinkarierte Gutscheinsysteme, komplizierte Zuständigkeitsregelungen und verwaltungsaufwendige Abrechnungsverfahren helfen uns nicht weiter. Wir brauchen eine schlichte Lösung und müssen die Dinge wieder dahin sortieren, wo sie hingehören", fordert Schneider. Bildung gehöre an die Schulen, Kultur, Sport und Geselligkeit sei eine Sache der örtlichen Jugendhilfe und die Sicherung des Existenzminimums liege in der Verantwortung des Bundes.
"Statt immer neuer Irrläufe bei Hartz IV brauchen wir verbindliche Rechtsansprüche auf Bildung und Teilhabe im Jugendhilferecht und in der Schulpolitik. Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen", so Schneider. Unter anderem schlägt der Paritätische vor, im Jugendhilfegesetz jedem Kind aus einkommensschwachen Familien kostenlosen Zugang zu allen Einrichtungen der Jugendhilfe und vorschulischen Bildung zu garantieren. Die Zuständigkeit für die Lernförderung sollte fest in den Aufgabenkatalog der Schulen aufgenommen werden. Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2010 einen solchen Weg ausdrücklich eröffnet habe.
Quelle: PM Paritätischer Wohlfahrtsverband vom 28.06.2011
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