Kinder- und Jugendschutz

Klare Regeln im Jugendschutz

Der Bundestag hat das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks betonte nochmals, dass es jugendpolitisch richtig und notwendig ist, dass zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet.

29.01.2016

Der Bundestag hat am 28.01.2016 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen. Anfang dieser Woche hatte bereits der zuständige Jugendausschuss dem Abgabe- und Konsumverbot mit großer Mehrheit zugestimmt. (<link https: www.jugendhilfeportal.de jugendschutz artikel keine-e-zigaretten-fuer-jugendliche external-link-new-window zur>Fachkräfteportal berichtete)

"Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos und senken zudem die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen", so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Caren Marks.

Änderungen des Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes

Das Gesetz dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

"Es ist jugendpolitisch der richtige Weg und noch dazu notwendig, das zu verbieten, was die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wirklich gefährdet. Wir brauchen klare Regeln im Jugendschutz, die gut begründet sind und konsequent durchgesetzt werden. Mit dem Abgabeverbot für E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendlicheschließen wir eine Regelungslücke", so Caren Marks weiter.

Klare Regeln konsequent durchsetzen

Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv.

Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack.

E-Zigaretten und E-Shishas sind nicht harmlos

Harmlos sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums Aufschluss auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2016

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