Kinder- und Jugendschutz

Kinderschutzbund begrüßt Urteil des OLG Hamburg zum Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, nachdem bereits das bewusste und gewollte Aufrufen und Betrachten von kinderpornographischen Dateien im Internet strafbar ist.

17.02.2010

(AZ: 2-27/09 REV) Nach dem Grundsatzurteil muss ein Benutzer kinderpornographische Dateien nicht mehr auf dem Computer abspeichern oder Kenntnis von einer automatischen Abspeicherung im so genannten Internet-Cache seines Computers haben, um sich strafbar zu machen.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. befürwortet, dass das Oberlandesgericht Hamburg einen erweiterten zeitgemäßen Besitzbegriff anwendet, der den Gegebenheiten im Internet gerecht wird. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Kinderpornographie im Internet wirksamer zu bekämpfen.

Weitere Informationen finden sich unter dem Hyperlink: http://justiz.hamburg.de/2097812/pressemeldung-2010-02-16.html

Herausgeber: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

 

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