Kinder- und Jugendschutz

Kindernothilfe und Forum Menschenrechte: "Kollektivbeschwerde für Kinder unterstützen!"

Die Kindernothilfe und das Forum Menschenrechte fordern die Bundesregierung auf, das Kollektivbeschwerde-Verfahren für Kinder auf UN-Ebene zu unterstützen. Vom 6. bis 10. Dezember diskutieren Staatenvertreter in Genf das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Es legt fest, wie Kinder vor dem UN-Ausschuss ihre Rechte einklagen können.

08.12.2010

 „Die Bundesregierung machte vorab in einem Fachgespräch klar, dass sie das Kollektivbeschwerde-Verfahren ablehnt", bedauert Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. „Ohne die Kollektivbeschwerde würde dem völkerrechtlichen Vertrag aber ein wichtiges Instrument fehlen, um etwa systematische Kinderrechtsverletzungen zu ahnden."

WAZ Weihnachtsreise 2010 Kooperation KNH - WAZ in MalawizoomFoto: Studnar Die Bundesregierung beteiligte sich an den Vorbereitungen zur Genfer Konferenz und will - wie im Koalitionsvertrag festgelegt - eine aktive Rolle einnehmen. „Wir begrüßen, dass Berlin das Beschwerdeverfahren kinderfreundlich ausgestalten will", so Dünnweller. In dem Zusammenhang setzt sich die Kindernothilfe etwa dafür ein, dass Zeichnungen von Mädchen und Jungen als Beweismaterial zugelassen sind.

„Aber auch die Kollektivbeschwerde, die die Bundesregierung bislang ablehnt, ist ein unverzichtbares Element des Vertrags", so Peter Amsler vom Forum Menschenrechte. Kollektivbeschwerden können von Nichtregierungsorganisationen, Ombuds-Institutionen oder nationalen Menschenrechtsorganisationen eingebracht werden, wenn es schwere, systematische oder weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen gibt, ohne dass die Betroffenen selber vor dem Ausschuss eine Beschwerde einreichen müssen. „Das ist zum Beispiel besonders wichtig in Fällen von Kinderprostitution", so Dünnweller. Mit der Kollektivbeschwerde hätte der UN-Ausschuss auch Möglichkeiten, präventiv zu wirken. Staaten könnten vom Ausschuss etwa dazu bewegt werden, Gesetzesänderungen vorzunehmen.

„Die Bundesregierung hatte im Fachgespräch vorab Bedenken geäußert, dass das Verfahren von Nichtregierungsorganisationen missbraucht werden könnte", so Dünnweller. Dieses Argument sei aber nicht haltbar, da das Zusatzprotokoll auch die kritische Prüfung und Zulassung der Fälle durch den UN-Ausschuss absichert.

Herausgeber: Kindernothilfe e.V.

 

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