Kindertagesbetreuung

Kinderlärm: Nächste Woche Änderung des rheinland-pfälzischen Landes-Immissionsschutzgesetzes

Kinderlärm ist anders zu behandeln als Lärm von Maschinen oder Autos, Kinderlärm ist Teil unseres Lebens und unserer Zukunft: Rheinland-Pfalz bleibt treibende Kraft in der Durchsetzung dieser Auffassung. Bereits in der kommenden Woche soll im rheinland-pfälzischen Landtag die entsprechende Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes verabschiedet werden. Darin wird der verhaltensbezogene Lärm von Kindern in Rheinland-Pfalz privilegiert, das heißt Lärm von Kindern wird anders behandelt als echter, störender Lärm.

18.02.2011

„Mit dieser Gesetzesänderung soll der Schutz von Kindern und Erziehungsberechtigten vor ungerechtfertigten Klagen umfassend gewährleistet werden“, stellt Umweltministerin Margit Conrad fest. „Kinder sind künftig frei, zum Beispiel im Garten der Eltern oder mit ihren Freunden auf der Straße zu toben, zu rufen und zu schreien. Dieser Lärm wird in der Regel als sozialadäquat hinzunehmen sein.“ Das Land habe damit in dieser Hinsicht seine eigenen Hausaufgaben für mehr Kinderfreundlichkeit erledigt.

 

Conrad verweist darauf, dass Rheinland-Pfalz bundesweit die Diskussion um Kinderlärm angestoßen und voran getrieben hat. Der gestrige Beschluss des Bundeskabinetts greife aber zu kurz. „Der Bund handelt halbherzig, denn die notwendige Änderung der Baunutzungsverordnung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Auch das BGB wird nicht geändert. Das ist zu wenig“, kritisiert Conrad.

 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz

 

Redaktion: ik

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