Kinder- und Jugendschutz

Kinder und Jugendliche besser schützen: Gesetz verbietet Solariennutzung durch Minderjährige

Die Deutsche Krebshilfe begrüßt den verbesserten Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland: Seit dem 1. März 2010 sorgt das „Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung“ dafür, dass Kinder und Jugendliche keine Solarien mehr nutzen. So werden sie wirksam vor einem erhöhten Hautkrebsrisiko geschützt.

02.03.2010

Bonn (jft) - Das Gesetz droht Bußgelder von bis 50.000 Euro bei Nichtbeachtung an. „Hautkrebs hat in Deutschland die höchste jährliche Steigerungsrate aller Krebskrankheiten“, betonte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Das Gesetz schafft Abhilfe: Je weniger Jugendliche der schädlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind, desto besser wird ihre Haut geschützt.“

Die Deutschen sind Europameister bei der künstlichen Besonnung: Mehr als fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen mindestens einmal im Monat ein Solarium. Mit erschreckenden Folgen: Jährlich erkranken in Deutschland rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs, Tendenz steigend. Mit dem Solarienverbot steigt die Chance, dass insbesondere junge Menschen langfristig vor Hautkrebs geschützt werden. Denn wer vor dem 35. Lebensjahr mit der Solariennutzung beginnt, steigert das Risiko, später an dem gefährlichen „schwarzen Hautkrebs“ zu erkranken, um bis zu 75 Prozent.

Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) fordern darüber hinaus, dass die Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios beschränkt und das Personal besser ausgebildet wird. Münz-Solarien sollen abgeschafft werden. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung“ sowie zu den Risiken der Solariennutzung können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/7 29 90-0 und im Internet unter <link http: www.krebshilfe.de _blank external-link-new-window external link in new>www.krebshilfe.de kostenlos bestellt werden.

Mehr Informationen unter: http://fzt.rewi.hu-berlin.de/Dokumente/BGBl_2433.pdf

Quelle: Deutsche Krebshilfe

 

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