Kinder- und Jugendschutz

Kinder im Netz zu schützen ist nicht gleich Zensur - Die FSM begrüßt verabschiedeten JMStV-Entwurf

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) begrüßt den von der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder verabschiedeten novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Die im Entwurf vorgesehene Stärkung von Selbstkontrollen stärkt den Kinder- Jugendschutz nachhaltig, ohne die freiheitliche Struktur des Internet zu beeinträchtigen

31.03.2010

Das Vertrauen in das System der regulierten Selbstregulierung belohnt die seit Bestehen erfolgte faktische Verbesserung des Jugendmedienschutzes in Deutschland und das Setzen von international unerreichten Standards durch die FSM und ihre Mitglieder.

Das Ziel Kinder vor illegalen Inhalten wie z.B. Gewaltpornografie zu schützen und Eltern bei eben diesem Schutz ihrer Kinder zu unterstützen, ist nicht mit der Schaffung eines "Kindernetzes" gleichzusetzen. Die im JMStV-Entwurf verabschiedete Einführung einer freiwilligen Selbstklassifizierung durch die Anbieter selbst entspricht im besonderen Maße dem Freiheitsgedanken des Internet - Eltern können auf Basis einer freiwilligen Entscheidung Software nutzen, die durch das Auslesen dieser Selbstklassifizierung den Schutz ihrer Kinder gewährt.

Dadurch wird der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern sowie der Elternverantwortung Rechnung getragen. Die Selbstklassifizierung ist eine neue Möglichkeit für die Anbieter freiwillig die Forderung nach der gesetzeskonformen Ausgestaltung der Online-Angebote zu erfüllen.

Ein derzeit von der FSM konzipiertes Selbstklassifizierungssystem wird jeden Anbieter, der dies wählt, bei dieser Option unterstützen. Der Anbieter kann mittels der Klassifizierung seine Inhalte für eine nutzerautonome Jugendschutzsoftware auslesbar machen, welche freiwillig installiert werden kann. Es ist das Ziel Kinder vor für sie nicht geeigneten Inhalten zu schützen und sicher zu stellen, dass sie nicht unbeabsichtigt bspw. auf problematische Inhalte stoßen. Die nutzerautonome Software wird allein vom Nutzer, z.B. den Eltern, kontrolliert und greift keineswegs in die Autonomie der Netzinfrastruktur ein.

Gabriele Schmeichel, Vorstandsvorsitzende der FSM: "Die FSM sieht die Freiheit des Internet durch den Gesetzentwurf zum JMStV nicht in Gefahr. Der verabschiedete Entwurf stellt eine Liberalisierung des ehemaligen Gesetzes dar und enthält mit der zusätzlichen, optionalen Möglichkeit der Selbstklassifizierung einfache und pragmatische Maßnahmen, um sowohl der Freiheit und der Autonomie des Internet als auch der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern gerecht zu werden. Derartige Software wird nur dort zum Einsatz kommen, wo Eltern ihre Kinder schützen wollen. Im Übrigen sind natürlich alle Inhalte nach wie vor frei zugänglich." 

Quelle: PM FSM e.V. vom 30.03.2010

asta

 

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