Bildungspolitik

Keine Initiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund, Ländern und Kommunen in Sicht

Die Bundesregierung plant keine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, das sogenannte Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzuheben.

15.01.2010

Dies geht aus der Antwort der Regierung (17/411) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/291) hervor. Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass das bei der ersten Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommene Kooperationsverbot dem Bund Investitionen im Bildungsbereich untersage, für den seitdem ausschließlich die Länder zuständig seien. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, haben die Ziele der Reform - die "Stärkung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowohl des Bundes als auch der Länder durch Entflechtung, Verantwortungsklarheit und Handlungsautonomie mit klarerer Zuordnung der Finanzverantwortung“ - weiterhin Bestand. 

Schon die geltende Verfassung eröffne ein Zusammenwirken von Bund und Ländern im Bildungsbereich, heißt es in der Antwort weiter. Auf dem Gebiet der Forschungsförderung könne der Bund Vorhaben zusammen mit den Ländern auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen oder allein finanzieren. Dies gelte auch für die Förderung der Wissenschaften an Hochschulen. In Bildungsbereichen, in denen der Bund keine Zuständigkeiten hat beziehungsweise nur über eingeschränkte Gesetzgebungskompetenzen verfügt, könne er mit den Ländern zur Feststellung der Leistungsfähigkeit im Bildungswesen auf Grund von Vereinbarungen zusammenwirken.

Darüber hinaus kann der Bund, soweit er über Gesetzgebungskompetenzen verfügt, den Ländern der Vorlage zufolge Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen gewähren. Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform II sei zudem unter bestimmten Voraussetzungen für den Bund die Möglichkeit geschaffen worden, auch dann Finanzhilfen zu gewähren, wenn er auf dem Gebiet nicht über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt. 

Weitere Informationen unter: http://dip21.bundestag.de

Quelle: Deutscher Bundestag

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