Kinder- und Jugendschutz

Katholische Jugend erschüttert und entschlossen

Mit Abscheu und Fassungslosigkeit nimmt der Bundesvorstand des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) die Vorfälle von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt wahr.

12.03.2010

Düsseldorf, 12. März. „Wir sind erschüttert von den Fällen in unserer Kirche. Unser ganzes Mitgefühl gilt den Opfern. Gerade die Pervertierung des kirchlichen und schulischen Schutzraumes und das widerwärtige Ausnutzen der besonderen Beziehung als Seelsorger und Seelsorgerin, Lehrer und Lehrerin zu jungen Menschen wiegen besonders schwer“, so BDKJ-Bundesvorsitzender Dirk Tänzler in einer auf dieser Webseite veröffentlichten Stellungnahme des BDKJ-Bundesvorstandes.

 

UNICEF: Null Toleranz bei sexuellem Missbrauch
Anlässlich der aktuellen Diskussion in Deutschland fordert das Kinderhilfswerk UNICEF "null Toleranz" gegenüber sexuellem Missbrauch und weist auf folgende Punkte hin: 

• Für sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung muss „null Toleranz“ gelten. Dies bedeutet, dass strafrechtlich relevante Vorwürfe konsequent polizeilich verfolgt werden müssen - und nicht intern behandelt werden dürfen. 

• Opfer von sexuellem Missbrauch und Gewalt brauchen mehr Hilfs- und Beratungsangebote. Gerade in Schulen, Internaten und Heimen müssen verlässlich Beschwerdemöglichkeiten vorhanden sein, denen die Kinder vertrauen können. 

• Die Prävention muss gestärkt werden. Dazu gehört, Kinder zu ermutigen und in ihren Rechten zu bestärken. Kinder sollten wissen, dass Erwachsene ihr „Nein“ akzeptieren müssen. Es muss klar sein, dass die Verantwortung für sexuelle Übergriffe grundsätzlich bei den Erwachsenen liegt. 

• Mitarbeiter in Einrichtungen für Kinder müssen für das Thema sexueller Missbrauch sensibilisiert werden und lernen, wie sie damit umgehen, wenn Vorwürfe bekannt werden. Dies muss Inhalt von Aus- und Fortbildungen für Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter und Pflegepersonal oder auch Trainern im Sportbereich werden. 

• UNICEF begrüßt die Pläne, mit einem runden Tisch die Aufarbeitung voran zu treiben. In einem nationalen Aktionsplan zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollte die Umsetzung konkreter Maßnahmen geplant werden. 

• Es muss geprüft werden, ob die bislang geltenden Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert werden müssen. Die im Zivilrecht geltende Verjährung nach drei Jahren sollte mindestens an die im Strafrecht geltende Frist angepasst werden.

 

„Wer Minderjährige sexuell missbraucht oder ihnen andere physische oder psychische Gewalt zufügt, begeht eine schwere Straftat. Unabhängig von einer Strafverfolgung laden Täterinnen und Täter moralisch schwere Schuld auf sich. Das gilt auch für diejenigen, die über lange Zeit weggeschaut haben und Praktiken in ihrem Umfeld geduldet oder systematisch verschleiert haben“, heißt es in der Stellungnahme. 

Seite eins der BDKJ-Stellungnahme„Ernst nehmen, fördern, respektieren, ermutigen, befähigen: Das ist Alltag in der katholischen Jugendverbandsarbeit und somit ein wichtiger Teil unserer präventiven Arbeit. Diese ist schon lange in der Ausbildung unserer ehrenamtlichen Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern verankert. Mehr noch: Die katholischen Jugendverbände sind seit 20 Jahren an dem Thema dran. Wir haben Interventionspläne, Verhaltenskodizes und Arbeitshilfen zum Thema entwickelt und wenden diese an“, so Tänzler. Deswegen wehrt sich der BDKJ gegen den Generalverdacht, dass Leiterinnen und Leiter und andere Verantwortliche, die im Rahmen von Kirche mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, als potentielle Täterinnen und Täter wahrgenommen werden. 

„Wir können nicht ausschließen, dass es bei uns Fälle gibt“ 

Der BDKJ stellt klar: „Obwohl wir alles tun, was in unserer Macht steht, um Missbrauch in unseren Reihen zu verhindern, können wir nicht ausschließen, dass es auch im Kontext katholischer Jugendarbeit sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegeben hat und gibt. Wir werden dafür sorgen, dass in unseren Reihen nichts vertuscht und verheimlicht wird. Wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um Opfern zu Gerechtigkeit zu verhelfen. Wir werden gegen Täterinnen und Täter konsequent vorgehen. Wenn sich Opfer an Verantwortliche in der katholischen Kinder- und Jugendarbeit wenden, werden wir sorgsam handeln, die Grenzen der Kinder und Jugendlichen ernst nehmen und uns nicht scheuen, Fachexperten und Fachexpertinnen zu Rate zu ziehen.“ 

Der BDKJ-Bundesvorstand hat eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingerichtet und steht im Kontakt mit den Mitglieds- und Diözesanverbänden sowie anderen kirchlichen Organisationen, um im möglichen Fall von Missbrauch eine im Sinne der Opfer zügige und transparente Kommunikation aller Betroffenen nach innen und außen zu unterstützen. Der BDKJ wird einen engen Kontakt zur Deutschen Bischofskonferenz suchen. 

Auf der Webseite bündelt der BDKJ Hilfsangebote für Betroffene, Informationen für Gruppenleiterinnen und –leiter sowie Aktivitäten und Informationen der Mitglieds- und Diözesanverbände. Tänzler: „Die katholischen Jugendverbände werden auch in Zukunft ihre fundierte Arbeit fortsetzen und damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stark machen. Kurzum: Wir werden entschlossen handeln.“

Quelle: Bund der Deutschen Katholischen Jugend / UNICEF Deutschland

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