Sozialpolitik

Kabinettsbeschluss zur Hartz IV-Reform aus Sicht des Paritätischen nicht verfassungsgemäß

Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett beschlossene Hartz IV-Reform. Der Verband warnt die Bundesregierung vor einem erneuten Verfassungsbruch und fordert eine sach- und realitätsgerechte Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder. Alle punktuellen Nachbesserungen könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gesamtleistungen für Familien im Hartz IV-Bezug weder wirklichkeits- noch bedarfsgerecht seien.

20.10.2010

„Es hat nichts mit Armutsbekämpfung und Förderung zu tun, wenn man Kindern und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug auf der einen Seite zehn Euro im Monat für den Sportverein gibt, während man gleichzeitig die Zuwendungen an ihre Eltern willkürlich kleinrechnet. Es gibt keine armen Kinder, nur arme Familien“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Nach Berechnungen des Verbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene 416 Euro betragen, unter der Voraussetzung dass die Möglichkeit der Gewährung einmaliger Leistungen für größere Anschaffungen wieder eingeführt wird. 

Die Berechnungen der Bundesregierung zu den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche seien statistisch kaum haltbar und im Ergebnis absolut realitätsfremd. „Eine Statistik, die monatlich 6,93 Euro etwa für Windeln ausweist oder Heranwachsenden lediglich 70 Euro im ganzen Jahr für Schuhe zugesteht, kann nicht ohne Plausibilitätsprüfung übernommen werden. Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht und darf sich nicht länger hinter Statistiken verstecken“, fordert Schneider. Der Verband fordert eine schnellstmögliche Neuberechnung der Kinderregelsätze auf der Grundlage verlässlicher Daten und unter Berücksichtigung des Bedarfes.

Das geplante Bildungspaket kritisiert der Paritätische als unzureichend. „Eine pauschale Förderleistung, die monatlich auf zehn Euro pro Kind gedeckelt ist, kann man nicht ernsthaft als Förderoffensive verkaufen. Was wir brauchen sind bedarfsgerechte Regelsätze und ein einklagbarer Rechtsanspruch auf individuelle Förderleistungen statt gedeckelter Pauschalen, die zwar für den Vereinsbeitrag aber nicht fürs Mannschaftstrikot reichen“, so Schneider. Neben der Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruches im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sei sicherzustellen, dass alle Angebote auch Kindern und Jugendlichen aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kostenfrei zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus müsse die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungspaketes bei den Jugendämtern liegen. „Kinder sind keine kleine Arbeitslosen“, so Schneider.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Kritikpunkte des Paritätischen an den Berechnungen der Bundesregierung sowie Details zur Berechnung des Paritätischen finden sich unter dem beigefügten Hyperlink. 

http://www.der-paritaetische.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=/uploads/media/PARI-Position.pdf&t=1287673201&hash=2a7d9f26e08ebe1c64cc022d64a19a41

Herausgeber: Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

 

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