Kinder- und Jugendschutz

Kabinett beschließt Tabakwerbebeschränkung

Das Kabinett hat die Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen. Dabei geht es um ein Verbot der Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte. Begründet wird die Maßnahme mit dem Verbraucherschutz von Kindern und Jugendlichen.

22.04.2016

Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt: „Als Minister für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist es mein Ziel, die Menschen vor dem größten vermeidbaren Gesundheitsrisiko zu schützen: dem Rauchen. Für mich steht der gesundheitliche Verbraucherschutz von Kindern und Jugendlichen dabei im Vordergrund."

Verbot der Außenwerbung und Kinowerbung 

Die gesetzliche Änderung sieht ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakprodukte vor. Der Bundeslandwirtschaftminister bewertete dies als Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Es ergänze die bisherigen Maßnahmen, wie das Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche und die Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln.

110.000 Todesfälle pro Jahr 

Der Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat 110.000 Todesfälle in Deutschland pro Jahr unmittelbar auf das Rauchen zurückgeführt. Direkte und indirekte Kosten des Rauchens schätzt das Deutsche Krebsforschungsinstitut auf etwa 79 Milliarden Euro pro Jahr.“

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 20.04.2016

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