Kinder- und Jugendarbeit
Junge Flüchtlinge brauchen auch zukünftig Chancen der Arbeitsmarktintegration
Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen (NRW) macht aufmerksam: Jugendliche mit Flüchtlingsstatus haben keinen Anspruch auf berufsvorbereitende Fördermaßnahmen, die über das SGB III finanziert werden.
22.10.2013
In der Vergangenheit blieb jungen Flüchtlingen, nach der Beendigung der Schulpflicht, in NRW nur der Weg einer vorberuflichen Qualifikation in Maßnahmen der Jugendwerkstatt (SGB VIII) oder dem Landesprogramm Werkstattjahr. Mit der erklärten Absicht des Landes NRW, das Landesprogramm Werkstattjahr zugunsten der Förderung von Produktionsschulen auslaufen zu lassen, ändern sich die Zugangsvoraussetzungen zu dieser in NRW neuen Unterstützungsleistung. Das für die Produktionsschulförderung und für das Werkstattjahr zuständige Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) sieht beim Produktionsschulansatz die gleiche Klientel wie für das Werkstattjahr. Dabei berücksichtigt das Ministerium allerdings nicht, dass im Ausbildungsjahr 2010/2011 von insgesamt 6.013 Eintritten ins Werkstattjahr 116 jugendliche Flüchtlinge und Jugendliche mit Duldungsstatus (1,93%), die keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsförderung nach SGB III hatten, eine Chance der Integration über die Teilnahme am Werkstattjahr bekamen. Im Ausbildungsjahr 2011/2012 waren es von insgesamt 3.631 Zugewiesenen immerhin noch 52 Flüchtlinge bzw. Jugendliche mit Duldungsstatus (1,43%).
Die neue Produktionsschulförderung basiert an den meisten Standorten auf einer Kofinanzierung des SGB III (bvB-Pro). Generell sieht das Land vor, seinen Finanzierungsanteil an jedem neu eingerichteten Produktionsschulplatz aus dem Budget des Werkstattjahres zu bestreiten. Im Ausbildungsjahr 2013/2014 wurden in einem ersten Schritt (von 2.715) bisherige Werkstattjahrplätze in Produktionsschulplätze „überführt“. Geplant ist eine komplette Übertragung der Werkstattjahrförderung des Landes in die Produktionsschulförderung für das Ausbildungsjahr 2014/2015. Damit fehlen ab dem nächsten Ausbildungsjahr dringend notwendige berufliche Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene mit Flüchtlings- bzw. Duldungsstatus, die aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation bereits benachteiligt sind.
Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW fordert deshalb das Land NRW und die Kommunen dazu auf, bei den weiteren Planungen im Rahmen des Neuen Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und den Bedarfsfestsetzungsverfahren auf kommunaler Ebene, diese Zielgruppe mit ihren ohnehin beschränkten Fördermöglichkeiten nicht im Stich zu lassen.
Die Aktionsgemeinschaft schlägt vor, speziell für diese Zielgruppe ein „Werkstattjahr für Flüchtlinge“ vor allem an den Standorten vorzuhalten, an denen bislang eine relevante Nachfrage nach solchen Plätzen zu verzeichnen gewesen ist. Außerdem sehen wir die Möglichkeit, mit Kofinanzierungen über das SGB II (Freie Förderung) und der Landesförderung für Produktionsschulen auch Produktionsschulplätze für Flüchtlinge bereitstellen zu können.
Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW vom 21.10.2013
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