Freiwilliges Engagement
Jugendverbände: Ehrenamtliches Engagement außerhalb der Hochschule bei Bafög anerkennen

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) fordert zum Semesterstart: Bei der Förderhöchstdauer des Bafög muss endlich ehrenamtliches Engagement außerhalb der Hochschule anerkannt werden. Bisher wird nur ein freiwilliger Einsatz innerhalb der Hochschule - etwa im Asta - als Grund akzeptiert, um den Bezug des Bafög zu verlängern.
18.04.2013
„Das ist ungerecht gegenüber allen Studierenden, die in Jugendverbänden ehrenamtlich Verantwortung übernehmen“, sagt die DBJR-Vorsitzende Lisi Maier.
Ideen, wie das Engagement außerhalb der Hochschule nachgewiesen werden kann, hat der DBJR. So kann beispielsweise der Besitz einer gültigen Jugendleiter_innen-Card (Juleica) als Nachweis dienen. Die Karte erhalten junge Menschen, wenn sie sich in Kursen für die Leitung einer Jugendgruppe qualifizieren. Bundesweit gelten für die Juleica einheitliche Standards. Der DBJR hat dem Bundesministerium für Bildung und Forschung auch vorgeschlagen, die Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen oder die besondere Verantwortungsübernahme in einem Jugendverband als Nachweis zu akzeptieren.
„Bei der geplanten Bafög-Reform muss neben der Höhe der Förderung unbedingt die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements aufgenommen werden“, fordert Lisi Maier. Die neue Bildungsministerin Johanna Wanka hatte die Reform angekündigt. Die Forderungen des DBJR teilen die Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland (ESG) und die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Hochschulgemeinden (AKH).
Quelle: Deutscher Bundesjugendring
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