Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutz: Oberösterreich führt Testkäufe ein
In Österreich ist der Versuch gescheitert, bundesweit einheitliche Jugendschutz-Bestimmungen zu schaffen.
23.05.2013
Nach der Steiermark war auch Oberösterreich von der ursprünglichen Vereinbarung abgeschwenkt. Diese hätte als einen Kernpunkt um eine Stunde verlängerte Ausgehzeiten vorgesehen. Dem wollten in Oberösterreich ÖVP und FPÖ nicht zustimmen. In diesem Punkt bleibt es mit dem Beschluss bei der alten Regelung: Jugendliche dürfen ohne Begleitung Erwachsener bis zum Alter von 14 Jahren bis 22 Uhr, bis 15 Jahren bis 24 Uhr und darüber hinaus ohne zeitliche Begrenzung ausgehen.
Neu ist die gesetzliche Möglichkeit von »Testkäufen«: Diese können Jugendliche im Zusammenwirken mit Sozialvereinen durchführen, um die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol und Tabak durch den Handel zu überprüfen.
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Quelle: Land Oberösterreich, Amt der Oö Landesregierung, Linz, 16. Mai 2013, zitiert nach Jugendschutz Newsletter vom 23.05.2013
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