Kindertagesbetreuung

Jugend-Check: Welche Auswirkungen hat das „Gute-Kita-Gesetz“ auf junge Menschen?

Neben zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden hat sich auch das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz (KiQuEG), oder kurz „Gute-KiTa-Gesetz“, auseinander gesetzt. Der Jugend-Check erläutert das Gesetzesvorhaben und prüft, welche Gruppen der 12- bis 27-Jährigen betroffen sind und welche Auswirkungen das Gesetz auf junge Menschen haben könnte.

13.08.2018

Regelungsvorhaben

Das Gesetzesvorhaben strebt eine Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Ziele des Gesetzentwurfs sind u.a. die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Bundesländern in Bezug auf den Zugang zu qualitativ hochwertiger Betreuung, Erziehung und Bildung sowie die Unterstützung von Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Vorgesehen ist dafür eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Dafür sollen die einzelnen Bundesländer mit dem Bund Verträge abschließen, die auf ihre jeweiligen landesspezifischen Bedürfnisse ausgerichtet sind. D.h., jedes Bundesland kann aus bestimmten Maßnahmen auswählen, die im Gesetz aufgeführt und definiert werden, und dafür Geld bekommen. Dazu gehören vorrangig die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels sowie der Abbau von Hürden bei der Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes, vgl. § 2 S. 1 Nr. 1-3, S. 2 Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz (KiQuEG).

Zudem soll eine Änderung von § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Befreiung von Kita-Gebühren ermöglichen, wenn es Eltern nicht zuzumuten ist, diese Kosten zu tragen. Dies ist laut § 90 Abs. 4 SGB VIII dann der Fall, wenn sie Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, XII, oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, gehören dazu. Hierfür muss nun kein gesonderter Antrag mehr gestellt werden. Weiterhin wird eine bundesweite Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge eingeführt, vgl. § 90 Abs. 3 SGB VIII.

Die Finanzierung der qualitätsentwickelnden Maßnahmen regelt der Gesetzentwurf durch Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes, die eine geänderte vertikale Umsatzsteuerverteilung vorsehen. Damit stehen den Ländern 485 Mio. Euro für 2019, 985 Mio. Euro für 2020 und für 2021 und 2022 1,985 Mrd. Euro zur Verfügung.
Eine Evaluation durch die Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes findet alle zwei Jahre statt, vgl. § 5 Abs. 2 KiQuEG.

Erwartete Auswirkungen

In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden, sodass die Auswirkungen auf junge Menschen zwischen den Bundesländern variieren können.

  • Im Lebensbereich Familie kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Menschen durch eine Ausweitung der Betreuungszeiten und des Betreuungsumfangs verbessert werden. Zudem kann die finanzielle Situation durch geringere Beiträge entlastet werden.
  • Für das pädagogische Personal können sich im Lebensbereich Bildung/Arbeit die Arbeitsbedingungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern. Eine sichtbar gute Betreuungsqualität kann zudem dazu beitragen, dass junge Mütter eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten.
  • Langfristig kann es zudem zu einer höheren gesellschaftlichen Anerkennung pädagogischer Berufe sowie zu einer Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse kommen (Lebensbereich Politik/Gesellschaft).

Betroffene Gruppen junger Menschen

Das Gesetzesvorhaben hat auf unterschiedliche Gruppen junger Menschen im Alter von 12-27 Jahren Auswirkungen: Betroffen sind pädagogische Fachkräfte, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind. Auch in der Ausbildung befindliche pädagogische Fachkräfte sind betroffen. Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sind zu 94 Prozent Frauen.

Weiterhin ist das Regelungsvorhaben für junge Eltern relevant, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden sowie für diejenigen, die den Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder geltend machen wollen. Spezifisch betroffen sind darüber hinaus junge Menschen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, da für sie eigene Kostenbeiträge als unzumutbar ausgeschlossen werden. Mittelbar sind auch junge Menschen betroffen, die sich für eine pädagogische Ausbildung und das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung interessieren.

In den einzelnen Bundesländern können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden, sodass die Auswirkungen auf junge Menschen zwischen den Bundesländern variieren können.

Lebensbereiche

Familie

  • Für junge Eltern kann sich durch das „Gute-KiTa-Gesetz“ die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, indem der Betreuungsumfang und die Betreuungszeiten ausgeweitet werden, vgl. § 2 S. 1 Nr. 1 KiQuEG.
  • Die finanzielle Situation von insbesondere einkommensschwachen Familien kann sich so auf zweierlei Wegen entspannen: durch geringere oder wegfallende Kita-Beiträge einerseits oder durch die Möglichkeit einer Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit aufgrund erweiterter Betreuungszeiten andererseits, vgl. § 2 S. 1 Nr. 1 KiQuEG und § 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 SGB VIII.
  • Eine gute Betreuungssituation kann nicht nur förderliche Effekte auf die kindliche Entwicklung haben, sondern hat auch Auswirkungen auf das Wohlergehen und die Zufriedenheit von jungen Eltern.

Bildung/Arbeit

  • Mütter, insbesondere mit Kindern unter drei Jahren, weisen weiterhin eine geringere Erwerbstätigkeit auf als Väter. Studien zeigen, dass die Qualität von Kinderbetreuungsangeboten, wie Gruppengröße und Betreuungsschlüssel (Fachkraft-Kind-Relation), das Erwerbsverhalten von Müttern mit Kindern unter drei Jahren beeinflussen kann: Sie könnten sich bei sichtbar guter Betreuungsqualität eher für die Aufnahme oder Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit entscheiden. Insbesondere für junge Frauen kann sich dies förderlich auf ihre beruflichen Perspektiven auswirken.
  • Im Hinblick auf pädagogisches Fachpersonal können die finanziellen Mittel für bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eingesetzt werden, vgl. § 2 S. 1 Nr. 3 KiQuEG. So können gerade junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagesbetreuung besser den diversen Ansprüchen der frühkindlichen Bildung gerecht werden (z.B. Inklusion, Kinder mit Fluchterfahrung) und auch die eigenen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten fördern.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) könnte durch Möglichkeiten der Fortbildung und Weiterqualifizierung die Anschlussfähigkeit an andere einschlägige Berufe verbessert werden. So kann einerseits ihre Qualifizierung sichergestellt und andererseits die Möglichkeit eröffnet werden, sich zum Beispiel als Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger oder als Erzieherin bzw. Erzieher weiter zu qualifizieren. Es besteht zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen für pädagogische Fachkräfte zu schaffen, was das Berufsbild aufwerten und so mehr junge Menschen für diesen Berufsweg gewinnen könnte. Dazu zählen neben den genannten Weiterbildungsmöglichkeiten auch bessere Betreuungsschlüssel, die Stress und Mehrarbeit reduzieren können.
  • Das Gesetzesvorhaben kann sich so auch förderlich auf die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kindertagesbetreuung auswirken. Zu bedenken ist allerdings, dass allein die Verbesserung des Personal- und Fachkraft-Kind-Schlüssels bereits Kosten in Höhe von ca. 6,9 – 7,7 Mrd. Euro jährlich nach sich ziehen kann. So bleibt auch für junge Fachkräfte fraglich, ob die genannten Auswirkungen zeitnah eintreten können. Gerade junge Menschen sind zu Beginn ihres Berufslebens höheren Mobilitätsanforderungen ausgesetzt: Daher kann eine Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, die zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse führen soll, ihnen besonders zugutekommen.

Politik/Gesellschaft

  • Durch die angestrebte Angleichung der Qualität in der Kindertagesbetreuung können in dieser Hinsicht gleichwertigere Lebensverhältnisse für junge Menschen hergestellt werden.
  • Die Auseinandersetzung mit den gestiegenen Anforderungen der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung, vgl. KiQuEG § 2 S. 1 Nr. 9 a-i, und ggf. entsprechende Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen können zu einer Aufwertung ihres Berufsfeldes und einer höheren Wertschätzung gegenüber der gesellschaftspolitischen Bedeutung ihrer pädagogischen Arbeit führen.

Anmerkungen und Hinweise

Je nach Entwicklungsbedarf und Entscheidung des Bundeslandes können trotz der Vorrangigkeit der Maßnahmen nach § 2 S.1 Nr.1-3 i.V.m. S. 2 KiQuEG unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden. Inwiefern die einzelnen Qualitätsentwicklungsziele mit der derzeit vorgesehenen Finanzierung und zeitlichen Beschränkung bis zum Jahr 20229 erreicht werden können, bleibt abzuwarten: Der für die Maßnahmen zur Verfügung stehende Betrag von rund 5,4 Mrd. Euro scheint eher niedrig angesetzt zu sein, da schon Qualitätsverbesserungen in einzelnen Bereichen deutlich kostenintensiver sind.

Um beispielsweise den Personal- und Fachkraft-Kind-Schlüssel auf ein bundeseinheitliches sowie wissenschaftlich und fachlich gefordertes Niveau anzupassen, sind bereits Investitionen von 6,9 bis 7,7 Mrd. Euro jährlich notwendig. Für alle beschriebenen Ziele ist eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Fachkräften notwendig, um die Betreuungsqualität zu verbessern – dies ist auch bei einem eventuellen Einsatz von Quersteinsteigerinnen und Quereinsteigern zu beachten. Mit Blick auf junge Menschen ist es daher notwendig, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten.

Hintergrund

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) wurde im August 2017 vom Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) eingerichtet. Die Entwicklung wurde im Koalitionsvertrag der vergangenen 18. Legislaturperiode vereinbart. In Workshops mit unterschiedlichen jugendpolitischen Akteuren wurden Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Gesetzesfolgenabschätzung mit Blick auf Jugend definiert. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) wurde schließlich eine standardisierte, wissenschaftliche Methodik für den Jugend-Check entwickelt und in Testläufen erprobt.

Weitere Informationen zum Jugend-Check und seiner Funktionsweise finden sich auch auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. Dort steht auch ein kurzer Erklärfilm zur Verfügung.

Positionen zum Referentenentwurf

Zahlreiche Verbände haben sich zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiQuEG) PDF, 150 KB geäußert, hier eine Auswahl:

Auch die Diakonie Deutschland hat in einer Pressemitteilung vom 13.08.2018 zum Gesetzesentwurf Stellung bezogen.

Die Gewerkschaft ver.di hat sich in ihrer Pressemitteilung vom 10.08.2018 zum „Guten-Kita-Gesetz“ geäußert, ebenso wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in ihrer Stellungnahme (PDF, 318 KB) vom 03.08.2018.

Quelle: Kompetenzzentrum Jugend-Check am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung

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