Jugendsozialarbeit

Integrationsministerin Haderthauer: "Integration leben: Werte - Pflichte - Chancen"

"Die lebhaften Diskussionen der letzten Monate haben klar gezeigt: Das Thema Integration ist eine der Zukunftsfragen unserer Gesellschaft!" so Bayerns Integrationsministerin Christine Haderthauer anlässlich ihrer heutigen Regierungserklärung.

11.11.2010

"Leider fokussieren sich die öffentlich geführten Debatten nahezu ausschließlich auf die Frage der Zuwanderung. Umso wichtiger ist es mir, heute in der ersten Regierungserklärung im Bayerischen Landtag zur Integrationspolitik die Fragen der Integration derer, die bereits bei uns leben, in den Mittelpunkt zu stellen. Menschen mit Migrationshintergrund sind schon lange nicht mehr über einen Kamm zu scheren. Es gibt hervorragende Beispiele für gelungene Integration, aber auch Etliche, die sich der Integration eher verweigern", so Bayerns.

"Integration ist keine Einbahnstraße. Gelingende Integration setzt auf Gegenseitigkeit, auf gemeinsame Werte, Pflichten und Teilhabe an Chancen. Jeder Migrant trägt Verantwortung für seine Integration. Die Aufnahmegesellschaft hat andererseits den Rahmen vorzugeben, in den hinein Integration stattfinden kann. Ein gutes wirtschaftliches und soziales Umfeld ist die beste Voraussetzung für gelingende Integration. Bayern ist nicht Berlin. Bayern setzt Standards bei der Integration: Wir können Integration besser! In großer Kontinuität haben wir unseren politischen Gestaltungsspielraum genutzt: Wir haben eine Leitkultur auf der Basis unserer Grundwerte definiert und umgesetzt", betonte Haderthauer.

Bayern setze mit seinen Maßnahmen bei den Familien und möglichst früh an. "In der Kinderbetreuung wird die besondere Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund durch eine um 30 Prozent erhöhte staatliche Förderung mit einem Sonderbeitrag von 30 Millionen Euro im Jahr sichergestellt. Grund- und Hauptschüler mit mehr als 50 Prozent Schülern mit Migrationshintergrund in der Klasse lernen in Klassen mit max. 25 Schülern. Angebote der Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an der Grundschule werden vom Freistaat gefördert. Für einen erfolgreichen Übergang von Schule und Beruf setzen wir auf spezielle Ausbildungsplatzakquisiteure für Migranten. Der Erfolg gibt uns recht. Wir haben zwar mehr Migranten in unseren bayerischen Großstädten als Berlin, aber sie haben bei uns wesentlich bessere Chancen. So ist die Erwerbstätigenquote von Migranten in Bayern höher und das Armutsrisiko niedriger als im Bundesvergleich", so die Ministerin.

"Die Grundvoraussetzung für gelingende Integration ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Jeder Zuwanderer muss innerhalb eines Jahres Deutsch lernen. Das ist eine Bürgerpflicht, die wir von jedem einfordern, der in unserem Land leben möchte. Hier brauchen wir endlich eine Änderung der gesetzlichen Regelungen, damit wir den Spracherwerb von allen Familienmitgliedern einfordern können. Wir müssen insbesondere auch die nachgezogene Ehefrau erreichen, selbst wenn sie möglicherweise dem Arbeitsmarkt aufgrund von Kinderbetreuung noch nicht zur Verfügung steht. Voraussetzung ist dafür natürlich, dass eine entsprechende Kinderbetreuung während der Qualifikation angeboten wird. Jedem muss künftig klar sein: Wer nicht bereit ist, sich zu integrieren, muss mit Konsequenzen rechnen. Das heißt konkret: Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten bei Integrationsverweigerung, vom Bußgeld bis zu Leistungskürzung, müssen konsequent angewendet werden. Bayern fördert großzügig und schafft Chancen für alle, die sich anstrengen. Dazu gehört aber auch, dass im Interesse des Zusammenhalts der Gesellschaft konsequent gehandelt wird, wenn Integration als Rosinenpickerei verstanden wird. Wer an unseren Sozialleistungen teilnimmt, hat sich auch zu integrieren und alles zu tun, damit der Sozialtransfer so schnell wie möglich beendet wird", so die Ministerin weiter.

"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem die Zwangsehe künftig als eigener Straftatbestand gewertet werden soll, setzt ein richtiges Signal. Darüber hinaus fordere ich aber auch, Zuzug aufgrund von Eheschließung nur dann zuzulassen, wenn beide Partner das 21. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Schritt ist unbedingt notwendig, um fatale Entwicklungen, ich denke an die sogenannten Importbräute, zu unterbinden", erklärte Haderthauer abschließend.

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

Back to Top