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IGfH ruft auf zur Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) ruft zur Unterschrift einer Petition auf zur Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe.

04.07.2013

Originaltext der Petition

"Die Skandale in der Haasenburg GmbH in Brandenburg, wo seit Jahren die Geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendliche praktiziert wird, über die vor allem die TAGESZEITUNG (TAZ) mehrfach und ausführlich aktuell in der Wochenendausgabe (v.15./16.06.2013) berichtet hat und die zu Recht als menschenverachtend qualifiziert werden müssen, sind nur die Spitze des Eisbergs. Sie werden zu Recht mit Praktiken verglichen, die im ehemaligen geschlossenen Werkhof Torgau an der Tagesordnung waren. Sie zeigen Grundrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen in eklatanter Weise, die mit einer demokratischen Kinder- und Jugendhilfe unvereinbar sind.

Seit Jahren schon beobachtet die IGfH einen Anstieg geschlossener Unterbringung im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe – z.T. unter verharmlosenden Namen. Die Platzzahlen haben sich seit 1996 mit inzwischen knapp 400 mehr als verdreifacht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren von freiheitsentziehenden Maßnahmen 2011 ca. 1500 Kinder und Jugendliche betroffen.
Geschlossene Unterbringung ist Freiheitsentzug für Kinder und Jugendliche, die nicht rechtskräftig verurteilt sind, weil angeblich ihr "Wohl" gefährdet ist. Zu den Skandalen, die mit der (Geschlossenen Unterbringung) GU verbunden sind gehören u.a.

  • Die Recherche im Verlauf der Untersuchung des deutschen Jugendinstituts(Hoops/Permien 2006) hat Heime ermittelt, die, wie sich herausstellte, zwar schon seit Jahren freiheitsentziehend unterbringen, aber bislang in keiner offiziellen Zählung aufgetaucht sind. Es ist somit durchaus möglich, dass es noch mehr Einrichtungen gibt, die zumindest „fakultativ freiheitsentziehend“ unterbringen können. Nicht einmal die Landesjugendämter, die im Prinzip im Rahmen der Betriebserlaubnisse mit den Konzeptionen von Einrichtungen befasst sind, wissen, wie viele GU-Plätze es gibt...
  • Es gibt eine – auch zahlenmäßig größer werdende und auch rechtlich umstrittene –Grauzone zwischen offenen und geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe,die zumindest mit zeitweiligen freiheitsentziehenden/-einschränkenden Methoden operieren (Time-Out-Räume jeglicher Couleur).
  • Die Kinder werden i.d.R. sehr jung aufgenommen – Mädchen im Schnitt als 14-jährige, Jungen bereits als 13-jährige. Dass hier keine anderen Hilfen möglich sind, und deswegen GU als `ultima ratio` dient, kann keinem einleuchten!
  • Die Länder mit eigenen Plätzen für GU sind mit „sehr viel höheren Prozentanteilen von Belegungen vertreten als Länder ohne diese Möglichkeit“ (S. 50). Nur 13% aller Kinder/Jugendlichen, die sich in GU befinden, kommen aus Bundesländern, die keine eigenen Einrichtungen haben, während 87% aus den Bundesländern mit GU kommen. Für die Bundesländer ohne GU konnte die Zypries-Kommission „keine signifikante Verschiebung in die KJP“ feststellen. Die These von der Sogwirkung ist damit nicht von der Hand zu weisen bzw. mit dem Material der DJI-Studie belegbar.
  • Es gibt entgegen anderslautenden Meinungen keine eindeutigen Indikationen für eine GU – die Autorinnen der DJI-Studie sprechen stattdessen von (einem Prozess der) Indikationsstellung, um den aktiven Prozess- und Herstellungscharakter des jeweiligen Falles zu charakterisieren. „Den befragten Experten aus JÄ, Heimen und KJPP ist meist sehr bewusst, dass in die Indikationsstellung für FM nicht nur objektivierbare Probleme der Jugendlichen ... eingehen, sondern auch deren subjektive Bewertung. Vor allem wird die Zuordnung der oft sehr komplexen Problematik zu bestimmten Maßnahmen nicht als eindeutig gesehen, sondern als abhängig von den verfügbaren Alternativen ..., der fachlichen Einstellung und der Durchsetzbarkeit im JA und bei Gericht, die wiederum mit davon abhängt, ob die KJPP sich auch dafür ausspricht, und u.U. auch von dem politischen Klima“ (Permien 2005, 208).
  • Entscheidend ist es auch, ob man zeitnah überhaupt einen GU-Platz erreichen würde. Entscheidungen für freiheitsentziehende Maßnahmen scheinen also hochgradig von „blinden Flecken“, Etikettierungsprozessen, politischem Klima, persönlichen Erfahrungen der Entscheider/-innen, dem Leistungsprofil und –willen regional vorhandener Jugendhilfe etc. abzuhängen und erscheinen oft als „Negativindikation“ in dem Sinne, dass man nicht weiß, was man mit der oder dem Jugendlichen angesichts hohen erzieherischen Bedarfs machen soll. Hier werden Fehler des Jugendhilfesystems (z.B. mangelnde Ausstattung, mangelhafte Hilfeplanung, Versäumnisse in früheren Hilfen, zu wenig Zeit) auf Kinder und Jugendliche abgewälzt, die dafür mit der Zufügung von Leid und Einschluss bestraft werden.

Rechtlich unstrittig zulässig ist nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nur die Freiheitsentziehung wegen akuter Fremd- oder Eigengefährdung für Leib und Leben im Rahmen einer Inobhutnahme und für bis zu 48 Stunden (§ 42 Abs. 3 SGB VIII).

Ansonsten ist es herrschende Praxis, aber verfassungsrechtlich umstritten (vgl.
Schlink/Schattenfroh 2001) dass eine Unterbringung in einer geschlossenen Gruppe dann erfolgen kann, wenn eine Genehmigung des Familiengerichts gem. § 1631b BGB unter Einhaltung aller dann notwendiger Verfahrensvorschriften nach § 70 FGG vorliegt. Ob dies als materiell rechtliche Grundlage ausreichend ist, ist sowohl bezogen auf GU insgesamt als auch auf den fakultativen Einschluss sowie die individualisierten Time-out-Maßnahmen nach wie vor rechtlich höchst strittig.

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18. Juli 2012 ist es zentral, dass nach § 1631b Satz 1 BGB neben dem Vorliegen einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung die kürzeste angemessene Zeit in Betracht zu nehmen ist und immer wieder geprüft werden muss, ob auch andere Möglichkeiten öffentlicher Hilfe zur Zielerreichung und Unterstützung geeignet sind. Diese rechtlichen Umsetzungsvorgaben werden ungenügend berücksichtigt.

Die Formen der Geschlossenen Unterbringung sowie eine Vielzahl der sog. neuen „intensivpädagogischen Gruppen“, die ebenfalls stark mit `Reizentzug`, "verpflichtenden Verhaltenstandards", "Tokensystemen" und/oder "strikter Disziplin" arbeiten, sind auch pädagogisch nicht zu rechtfertigen. Eine Gruppe Kasseler Wissenschaftler schrieb dazu anlässlich der Neueröffnung einer geschlossenen Gruppe in Hessen u.a.: „Erziehung zur Mündigkeit und Demokratie ist unter dem stummen Zwang des Einsperrens nicht möglich. Wenn Kindern und Jugendlichen Hilfen zur Gestaltung eines gelungenen, erfolgreichen Lebens angeboten
werden sollen, muss diese Hilfe als Ermöglichung von Partizipation und Erziehung zur Selbstbestimmung angelegt sein. (...) Kinder und Jugendliche einzusperren, verletzt und demütigt sie als Personen. Wenn sich dort eine positive Entwicklung einstellt, geschieht dies trotz, nicht wegen der Geschlossenheit. Das Einsperren offenbart die Hilflosigkeit im Umgang mit jungen Menschen. Sie nützt einzig einer naiven Politik, die darauf hofft, mit Härte soziale Probleme technisch zu lösen. Auf der Strecke bleiben die Errungenschaften einer modernen Kinder- und Jugendhilfe und die gegebenen Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen aus riskanten Lebenssituationen Wege der positiven Gestaltung von Leben fernab der
Selbst- und Fremdzerstörung zu eröffnen“ (Hanauer Nachrichten 1.11.2012).

Man kann nicht an `Heimkindern` das exekutieren, was ansonsten in der Gesellschaft mit Fug und Recht als verboten gilt, nämlich eine Erziehung mit psychischen und physischen Zwang.

Aus diesen Gründen fordert die IGfH die ersatzlose Abschaffung aller freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe!
Es gilt das Recht durchzusetzen, in Freiheit erzogen zu werden!

Sie können diese <link https: www.openpetition.de petition online fuer-das-recht-in-freiheit-erzogen-zu-werden-abschaffung-der-geschlossenen-unterbringung _blank external-link-new-window external link in new>Forderung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische
Hilfen (IGfH) jetzt mit ihrer Unterschrift unterstützen.

<link http: www.igfh.de cms stellungnahme aufruf-der-igfh-zur-abschaffung-der-geschlossenen-unterbringung-und _blank external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen

Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)

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