Sozialpolitik

IAB-Studie: Defizite bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Eine aktuelle Studie zeigt, dass die rechtliche Absicherung bei geringfügiger Beschäftigung immer noch unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. Die Minijob-Zentrale baut jetzt ihr Informations- und Beratungsangebot aus.

22.10.2015

In einer gemeinsamen Arbeitssitzung von BMAS, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Minijob-Zentrale in Berlin wurden die Ergebnisse einer IAB-Studie zum Wissen über grundlegende Arbeitnehmerrechte von geringfügig Beschäftigten ("Minijobber") und zu ihrer Durchsetzung diskutiert. Zugleich wurde vereinbart, dass die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betriebene Minijob-Zentrale vorhandene Informations- und Kommunikationsangebote weiter verstärken und verbreitern wird. Damit wird auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprochen, dafür zu sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden.

Minijob-Zentrale bietet umfassenden Informations- und Beratungsservice

Die Minijob-Zentrale existiert seit 2003 und ist die entscheidende Institution im Bereich geringfügiger Beschäftigung im gewerblichen wie im privaten Bereich. Über sie laufen der Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die An- und Abmeldung von Beschäftigten. Die Minijob-Zentrale bietet einen umfassenden Informations- und Beratungsservice für Arbeitgeber und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Ein Kernanliegen der Arbeit der Minijob-Zentrale war und ist es, Schwarzarbeit in Privathaushalten entgegenzuwirken und der rechtlichen Absicherung geringfügiger Beschäftigung insgesamt einen festen organisatorischen Rahmen zu geben. Seit Oktober 2014 betreibt sie eine eigene Stellenbörse für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten, womit dem Koalitionsvertrag folgend das Informationsangebot bereits ausgeweitet wurde.

Aufklärung und Sensibilisierung über Arbeitnehmerrechte

Die Ergebnisse der IAB-Studie über das Wissen um die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und ihre tatsächliche Durchsetzung zeigen, dass sich die Information und Beratung durch die Minijob-Zentrale noch stärker der Aufklärung und Sensibilisierung beider Seiten – Beschäftigter wie Arbeitgeber – im Bereich der Arbeitnehmerrechte widmen muss. "Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle Beschäftigten" – auch diese Botschaft wird nun im Zentrum des Services der Minijob-Zentrale stehen.

Die zentralen Ergebnisse der IAB-Studie:   

  • Arbeitnehmerrecht werden vor allem im Berich geringfügiger Beschäftigung vorenthalten. 
  • Das Recht auf bezahlten Urlaub wurde einem Drittel der geringfügig Beschäftigten vorenthalten, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall knapp der Hälfte der befragten Minijobber. 
  • Sowohl auf Seiten der Beschäftigten als auch in den Betrieben zeigt sich in jeweils rund der Hälfte der Fälle der Nichtgewährung grundlegender Arbeitnehmerrechte, dass Beschäftigte und/oder Unternehmensverantwortliche die gesetzlichen Anforderungen nach eigener Aussage nicht kennen.
  • Gleichzeitig werden die bestehenden Ansprüche und Rechte aber oft auch nicht eingefordert bzw. gewährt, obwohl sie Minijobbern bzw. ihren Arbeitgebern bekannt sind.
  • Zudem geben gut 15 Prozent der unbefristet geringfügig Beschäftigten an, dass sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen und auch nicht über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert wurden. Zum Vergleich: Bei allen Beschäftigten liegt dieser Wert bei 3,5 Prozent.

Die Untersuchung zeigt, dass das Wissen um existierende gleiche Rechte und Vorgaben für Minijobber an sich verbreitert und vertieft werden muss. Sie zeigt ebenso, dass das Wissen allein nicht reicht, sondern auch die konkrete Umsetzung und Anwendung geltenden Rechts öffentlichkeitswirksam einzufordern und anzumahnen ist. Im Falle der Arbeitgeber gehört dazu auch eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen und Sanktionen im Falle der Nichtgewährung verbriefter Rechte.

Zahl der geringfügig Beschäftigten sinkt

Einen großen Schritt hin zu mehr Rechten auch und gerade für geringfügig Beschäftigte sowie zu größerer Transparenz und besserer Kontrolle der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich stellt der gesetzliche Mindestlohn dar. Diese Lohnuntergrenze unabhängig vom Status der Beschäftigung und die mit ihr eingeführten Dokumentationspflichten haben die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. Die Zahl der gewerblichen Minijobber ist nach Einführung des Mindestlohns um rund 190.000 zurückgegangen. Zugleich steigt die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter gerade in Branchen, in denen Minijobs besonders verbreitet sind. Auch dem zweiten Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen, wird so entsprochen.

Die IAB-Studie "Situation atypisch Beschäftigter und Arbeitszeitwünsche von Teilzeitbeschäftigten: Quantitative und qualitative Erhebung sowie begleitende Forschung" und ein dazu gehöriger Kurzbericht sind unter <link http: www.iab.de external-link-new-window zur>www.iab.de erhältlich.

Unter <link http: www.minijob-zentrale.de external-link-new-window zur webseite der>www.minijob-zentrale.de findet sich das umfassende, fortlaufend ausgebaute Informations- und Beratungsangebot der Knappschaft-Bahn-See. 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16.10.2015

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