Sozialpolitik

Hartz IV-Regelsatz: Paritätischer warnt vor neuem Verfassungsbruch durch Bundesregierung

Vor einem erneuten Verfassungsbruch warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute bekannt gewordenen Überlegungen im Bundesarbeitsministerium, die statistische Bezugsgruppe für die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze zu wechseln. Sollten die Leistungen für Hartz IV-Empfänger durch statistische Tricksereien künstlich klein gerechnet werden, werde der Vorschlag vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

15.09.2010

„Es kann nicht sein, dass man die Referenzgruppe wechselt, nur weil dem Bundesfinanzminister die Ergebnisse nicht passen. Ein solch massiver Eingriff wäre erneut die Art von Kleinrechnerei, für die die Bundesregierung erst im Februar durch das Bundesverfassungsgericht abgemahnt worden ist“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Der Paritätische reagierte damit auf einen Bericht der Süddeutschen, wonach das Bundesarbeitsministerium für eine Modellrechnung die unteren 15 Prozent der Einkommensskala heranziehen wolle. Bisher bezogen sich die Berechnungen auf die unteren 20 Prozent der Einkommensskala. „Eine Berechnung der Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben der ärmsten 15 Prozent aller Haushalte ist statistisch-methodisch höchst bedenklich“, so Schneider. Nach Einschätzung des Verbandes wäre diese Referenzgruppe zu klein, als dass ein verlässliches Hochrechnen möglich wäre.

Der Verband warnt davor, durch statistische Tricksereien ein weiteres Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht zu riskieren. „Wenn statt harter Fakten wieder nur schön gerechnete Wunschzahlen vorgelegt werden, wäre das eine grobe Missachtung des Bundesverfassungsgerichts und ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung“, warnt Schneider. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Prioritäten klar vorgegeben. Es geht um die Frage, wie wir gewährleisten können, dass jedes Kind bekommt, was es braucht. Für Taschenspielertricks in ministerialen Hinterzimmern ist da kein Platz“, so der Hauptgeschäftsführer.

Die Bundesregierung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar dazu aufgefordert, bis zum Ende dieses Jahres „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu definieren und sicherzustellen.

Herausgeber: Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

 

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