Sozialpolitik

Hartz IV-Reform: Einkommensschwache Familien sollen auf Schulstarterpaket verzichten

Wie der Kölner Stadtanzeiger in seiner heutigen Ausgabe berichtet, müssen Familien mit niedrigem Einkommen nach aktuellem Ausarbeitungsstand der Hartz IV-Reform zukünftig mit Einbußen rechnen. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Kinder, die aufgrund des niedrigen Einkommens ihrer Eltern einen Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro erhalten, keinen Anspruch auf das von der Großen Koalition eingeführte Schulstarterpaket haben.

30.09.2010

Diese "zusätzliche Leistung für die Schule" in Höhe von jährlich 100 Euro dient vorrangig dem Erwerb von Schulranzen, Sportbekleidung, Schreibutensilien und Ähnlichem. Laut Informationen des Deutschlandfunks hat das Bundesarbeitsministerium die Angaben mittlerweile bestätigt und verlauten lassen, dass man nach Lösungen suche.

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