Digitalisierung und Medien

Grundgesetzänderung: Geteiltes Echo bei den Kommunalen Spitzenverbänden

Nach der Verabschiedung des Digitalpaktes und weiterer Grundgesetzänderungen im Bundesrat äußerten sich der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. Während die Städte die Grundgesetzänderungen begrüßen und die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen für die Digitalisierung der Schulen betonen, hält der Deutsche Landkreistag Skepsis für angebracht. Zwar seien die zusätzlichen Mittel unbedingt erforderlich, der massive und dauerhafte Eingriff ins föderale Gefüge wird aber kritisiert.

18.03.2019

Städte begrüßen Zusammenarbeit bei Digitalisierung

Die Städte sind froh und erleichtert, dass auch der Bundesrat dem Digitalpakt zugestimmt hat. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte nach der Verabschiedung des Digitalpaktes und weiterer Grundgesetzänderungen im Bundesrat: „Der Digitalpakt ist endlich auf den Weg gebracht. Darauf haben wir lange gewartet. Nun dauert es hoffentlich nicht mehr lange, bis die Städte die notwendige Unterstützung für die Digitalisierung der Schulen bekommen. Der Digitalpakt ist wichtig, damit digitale Bildungsangebote, Internetanschlüsse, Smartboards und digitale Endgeräte an unseren Schulen selbstverständlich werden. Nach der Grundgesetzänderung können Bund, Länder und Kommunen nun besser gemeinsam die gewaltige Aufgabe der Digitalisierung von Schulen bewältigen. Gleiches gilt für die Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, wo sich der Bund ab 2020 nun weiterhin beteiligen kann, und für die Gemeindeverkehrsfinanzierung, für die der Bund eine Milliarde Euro geben will. Dafür sind die heute beschlossenen Grundgesetzänderungen Voraussetzung.“

Deutscher Landkreistag äußert Skepsis

Die heutige Zustimmung des Bundesrates zu verschiedenen Änderungen des Grundgesetzes kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung sind unbedingt erforderlich. Das stellt niemand in Abrede. Allerdings bedarf es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes. Stattdessen hätte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden können, was das vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln. Insofern blicken wir auf das Vorhaben mit Skepsis. Die durch die Grundgesetzänderungen geweckten Erwartungen sowie deren Folgewirkungen – auch über den Digitalpakt Schule hinaus – werden uns noch lange beschäftigen.“

Der Landkreistag habe die Länder in ihrer kritischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen stets unterstützt. „Es ist gut, wenn auch nicht gut genug, dass im Vermittlungsverfahren Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes zumindest entschärft worden sind.“

Insgesamt sei festzuhalten, dass es etwa zur Umsetzung des befristeten Digitalpakts Schule keines derart massiven und dauerhaften Eingriffs in das föderale Gefüge bedurft hätte. „Deshalb stehen bei uns nach wie vor die Bedenken im Vordergrund, weil dadurch einer Mitbestimmung des Bundes in zentralen Landes- und Kommunalthemen wie Bildung und Wohnungsbau der Weg bereitet wird“, so Henneke.

Quelle: Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag vom 15.03.2019

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