Kinder- und Jugendschutz
Gesetzliches Verkaufsverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder- und Jugendliche gefordert
Der Bundeselternrat fordert den Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an junge Menschen unter 18 Jahren zu verbieten.
04.02.2015
Immer mehr Jugendliche konsumieren E- Shishas. Auf Nachfrage, ob diese gesundheitsschädlich sind, wird darauf verwiesen, dass diese E-Shishas kein Nikotin enthalten. Im Gegensatz hierzu werden aber die Stoffe, die bei der Produktion dieser Rauchwaren verwendet werden, von führenden Experten nachweislich als besonders gesundheitsgefährdend eingestuft.
- Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sind E-Shishas und E-Zigaretten eindeutig krebserregend. Die beim Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten eingeatmeten Substanzen führen demnach zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden. Hierbei sind vor Allem die Spät- und Langzeitfolgen noch nicht erforscht.
- Bei dem frühen Konsum von E-Shishas im Kindesalter kann die Hemmschwelle zum Konsum von Tabakwaren im Grundsatz abgesenkt werden und so unsere Kinder und Jugendlichen frühzeitig an den Gebrauch von nikotinhaltigen Produkten gewöhnen. Alle erzieherischen Maßnahmen von Schule und Elternhaus, die mittlerweile bei Jugendlichen zu einem spürbaren Rückgang im Gebrauch von Tabakwaren geführt haben, werden somit in das Gegenteil verkehrt.
- Der Bundeselternrat fordert daher ein umfassendes Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten bis zum 18. Lebensjahr. Eine rechtliche Anpassung ist hierbei zwingend nötig. Im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten Novellierung des Jugendschutzgesetzes soll dieses Verbot zum Schutz unserer Kinder unverzüglich aufgenommen werden.
Da E-Shishas und E-Zigaretten rechtlich bisher nicht unter das deutsche Jugendschutzgesetz fallen, können derzeit sogar Grundschulkinder diese Produkte am Kiosk kaufen und auf dem Schulhof konsumieren. Zudem werden diese Produkte mit besonders süßen Aromen und zu einem sehr günstigen Preis angeboten. Von daher liegt der Verdacht nahe, dass man es mit diesen Produkten besonders auf Minderjährige abgesehen hat. Auch wenn einige Schulen dieser Entwicklung durch ein Konsumverbot schon Rechnung tragen, sind die Eltern und Lehrer im Grundsatz machtlos. So lange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, können Minderjährige diese Produkte weiterhin ungehindert kaufen und während ihrer Freizeit konsumieren.
Schon 2014 gab es hierzu von der Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) die Zusage, im Rahmen einer Novellierung des Jugendschutzgesetzes mit einem Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten bei Minderjährigen zu reagieren. Der Bundesernährungsminister Christian Schmidt und der Drogenbeauftragte der Bundesregierung pflichteten ihr bei. Mit dem Entschließungsantrag des Bundesrates vom 19.09.2014 wurde die Überprüfung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes auch von den Bundesländern angemahnt. Bis heute liegt hierzu kein Gesetzentwurf vor.
Der Bundeselterntrat fordert die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Verkauf von nikotinfreien und nikotinhaltigen E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche zu unterbinden und Kinder vor den gesundheitlichen Risiken zu schützen.
Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rund 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Quelle: Der Bundeselternrat vom 29.01.2015
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