Flucht und Migration
Gesellschaftliche Verantwortung für junge Flüchtlinge übernehmen: BJK veröffentlicht Stellungnahme
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) veröffentlicht seine Stellungnahme zur Neuregelung der Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Sie benennt Bedarfe und Kriterien, anhand derer eine bundesweite Verteilung kindeswohlgerecht erfolgen kann.
14.04.2015
Einige Kommunen sind angesichts hoher und steigender Zahlen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) überfordert. Eine kinder- und jugendhilfegerechte Unterbringung und Versorgung kann nicht mehr sichergestellt werden. Das BJK unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, junge Flüchtlinge am Primat des Kindeswohls ausgerichtet bundesweit zu verteilen. Die Stellungnahme benennt Bedarfe und Kriterien, anhand derer diese Verteilung kindeswohlgerecht erfolgen kann.
Minderjährige Menschen auf der Flucht, insbesondere diejenigen, die ohne Begleitung ihrer Eltern in Deutschland einreisen, sind auf den Schutz und die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Zwischen 2010 und 2013 ist die Zahl in Obhut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge von 2.822 auf 6.584 Fälle angewachsen – Tendenz steigend. Statt langwieriger Aufenthalte in überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen soll ein schneller Zugang zu allen Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung ermöglicht werden – konkret anhand der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtline und der UN-Kinderrechtskonvention.
"Junge Menschen auf der Flucht benötigen Hilfe. Das Potenzial junger Flüchtlinge, das für die Aufnahmegesellschaft dadurch entsteht, dass diese nachhaltig und fördernd integriert werden, darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Dabei ist es zentral, dass junge Flüchtlinge schnell eine Perspektive für Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt erhalten", so Mike Corsa, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums.
Für das BJK ist unerlässlich, dass Beteiligung und Information an allen die jungen Menschen betreffenden Entscheidungen sichergestellt sind und dass den besonderen Schutzbedürfnissen weiblicher unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Rechnung getragen wird.
Die Stellungnahme "Gesellschaftliche Verantwortung für junge Flüchtlinge" ist als PDF zum Download verfügbar: www.bundesjugendkuratorium.de/pdf/2014-2017/BJK_Stellungnahme_UMF_0415.pdf
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Weitere Informationen: www.bundesjugendkuratorium.de
Kontakt:
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Nockherstraße 2, 81541 München
Dr. Sabina Schutter
Telefon: 089 62306-332, Fax: 089 62306-265
E-Mail: bundesjugendkuratorium@dji.de
Quelle: Bundesjugendkuratorium (BJK)
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