Recht

Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gerechter verteilen

Bisher wurden Bildungs- und Teilhabe-Mittel pauschal an Städte und Gemeinden verteilt, unabhängig von deren tatsächlichen Ausgaben. Ungerechtigkeiten waren die Folge. Statistiker der Ruhr-Universität Bochum haben verschiedene Alternativen geprüft. Ergebnis: Künftig soll anders verteilt werden.

05.05.2015

Mittagessen in der Kita, Schulausflüge, Musikunterricht: Wenn das Geld dafür in Familien nicht ausreicht, können sie bei der Kommune einen Zuschuss aus dem Topf der Bildungs- und Teilhabe-Mittel des Bundes beantragen. Bisher wurden diese Mittel über dem Umweg des Landes pauschal an Städte und Gemeinden verteilt, unabhängig von deren tatsächlichen Ausgaben. Ungerechtigkeiten waren die Folge. Das für die Verteilung zuständige Landesarbeitsministerium beauftragte daher Statistiker der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Holger Dette und PD Dr. Nicolai Bissantz, mit der Prüfung verschiedener Alternativen. Ergebnis: Künftig soll anders verteilt werden, und zwar orientiert an den Ausgaben des Vorjahres.

Bisherige Verteilung an die Kommunen

Da verfassungsrechtlich keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen möglich sind, können die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe(BuT)-Topf nicht direkt vom Bund an die Kommunen verteilt werden, sondern nur über den Umweg der Landesregierungen. Der Bund stockt daher einen anderen Mitteltopf der Länder - denjenigen für die Finanzierung der Unterkunft und Heizung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), genannt KdU für Kosten der Unterkunft - um einen bestimmten Prozentwert auf.

Dieses Geld muss dann vom Land auf die einzelnen Kommunen verteilt werden, wobei ein gewisser Spielraum zur politischen Ausgestaltung besteht. "Die bisherige Lösung - Zahlung proportional zu den KdU-Mitteln - ist aber offensichtlich in Zweifel geraten", erklärt Nicolai Bissantz. "Denn dies führt dazu, dass Kommunen mit einer hohen BuT-Förderquote unter Umständen weniger Geld erhalten, wogegen Kommunen, die wenig Geld für BuT ausgeben, mehr Geld erhalten als vor Ort für Bildungs- und Teilhabeleistungen benötigt wird."

Auftrag an RUB-Forscher: Verschiedene Verteilungsmechanismen prüfen

Ziel der Untersuchung war der mathematische Vergleich der Wirkung verschiedener Verteilungsmechanismen des Geldes auf die einzelnen Kommunen. "Verschiedene Mechanismen erfüllen in unterschiedlichem Maße Ziele wie eine angemessene, aufwandsnahe Zuweisung beziehungsweise einen Anreiz zu einer expansiveren oder restriktiveren Leistungsgewährung durch die Kommunen an die Zuwendungsberechtigten", erläutert Holger Dette. Die Ergebnisse der Studie zeigen deutliche Unterschiede in der Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Kommunen im Vergleich zu ihren Aufwendungen auf und sind somit eine wertvolle Entscheidungshilfe gewesen.

Künftig Mittelzuweisung orientiert an den Ausgaben

Der gesetzlichen Neuregelung wurde nun ein in der Studie untersuchtes Konzept zu Grunde gelegt: Nunmehr müssen Kommunen bis 15. März eines Jahres ihre Vorjahresausgaben an BuT-Mitteln ans Land melden und erhalten dann entsprechend ein neue Mittelzuweisung rückwirkend zum Jahresbeginn. Somit wird eine höhere Verteilungsgerechtigkeit erreicht, ohne dass dem Land Mehrkosten oder den Kommunen ein größerer Verwaltungsaufwand entstehen.

Quelle: Ruhr-Universität Bochum vom 04.05.2015.

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