Kindertagesbetreuung
Für mehr Qualität und weniger Gebühren – Bundestag berät Gute-KiTa-Gesetz
In erster Lesung wurde das Gute-KiTa-Gesetz am 18.10.2018 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zum ersten Mal beteiligt sich der Bund in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Außerdem soll eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kitagebühren befreit werden.
23.10.2018
Der Bundestag hat am 18. Oktober in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, beraten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sprach vor den Abgeordneten über eines der größten Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. In ihrer Rede vor den Abgeordneten betonte sie: „Mit dem Gute-KiTa-Gesetz machen wir jetzt den Weg frei für eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Kita-Qualität. Noch nie hat der Bund dafür so viel Geld bereitgestellt. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen.“
Damit es jedes Kind packt
Am 19. September hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gute-KiTa-Gesetz beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Damit bekennt er sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Gesetz ist eines der größten Vorhaben der Bundesregierung. Damit engagiert sich der Bund erstmals für die Qualität der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Das Gesetz hat zwei große Bereiche: Es geht um mehr Qualität und es geht um weniger Gebühren. Es geht darum, dass es jedes Kind in Deutschland packt.“
Instrumentenkasten für die Länder
Das Gesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird - je nach Ausgangslage und Bedarf. Dieser sogenannte Instrumentenkasten beinhaltet zehn Bausteine wie beispielsweise die bedarfsgerechte Betreuung oder gute Sprachqualität.
Dr. Franziska Giffey: „Wir stellen den Ländern einen Instrumentenkasten zur Verfügung. So können die Länder auswählen, was für sie die passenden Maßnahmen sind, um dem Bedarf im jeweiligen Land zu entsprechen. Wir wollen, dass das Geld dort ankommt, wo es hingehört.“
Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte, das heißt die Länder erhalten einen höheren Anteil an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Das Bundesfamilienministerium schließt mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.
Senkung der Kita-Gebühren
Zudem betonte die Bundesfamilienministerin, dass gute Kitas kein Privileg wohlhabender Familien sein dürfen. Teil des Gesetzes ist es deshalb, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kitagebühren befreit werden: „Alle Kinder müssen eine gute Kita besuchen können. Deshalb bietet das Gute-KiTa-Gesetz den Ländern auch die Möglichkeit, die Gebühren zu senken. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle.“
Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch, von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht andererseits mit hohen Kitagebühren belastet werden. Künftig sollen überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein.
Die Originalmeldung mit Einbringungsrede der Bundesministerin im Deutschen Bundestag steht beim Bundesfamilienministeriums zur Verfügung.
Nach der ersten Lesung im Bundestag geht das parlamentarische Verfahren am 19. Oktober im Bundesrat weiter. Der Bundesrat fordert insbesondere eine dauerhafte Unterstützung des Bundes über das Jahr 2020 hinaus.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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