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Frühförderung in Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsminister drängt auf zeitnahe Entscheidung aller Landkreise

Mit dem 1. August 2012 sollen die Landesförderzentren in Umsetzung des Aufgabenzuordnungsgesetzes wieder in kommunale Zuständigkeit übergehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte hierzu mit dem Landkreistag in den letzten Monaten an einem entsprechenden Übergangsszenario sowie einer Vereinbarung gearbeitet.

18.07.2012

In dieser verpflichtet sich das Land im Interesse der Kinder, die bisher erbrachten Leistungen noch ein weiteres Jahr zur Verfügung zu stellen und mitzufinanzieren. Allerdings ist noch nicht seitens aller Landkreise ein unterschriftsreifes Exemplar eingetroffen. Hierzu erklärte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mathias Brodkorb:

"Es muss für alle Kinder und Eltern im Land Klarheit her. Die Verhandlungen sind abgeschlossen. Der Vereinbarungstext liegt den Verhandlungspartnern seit Wochen vor. Trotzdem sind bei uns noch nicht alle Unterschriften eingetroffen. Ich hoffe daher sehr, dass bald die Unterschriften aller Landkreise vorliegen.

Darüber hinaus biete ich ausdrücklich an, den komplizierten Umsteuerungsprozess auch weiterhin durch unseren sonderpädagogischen Sachverstand zu unterstützen. Auch die Eltern sollten in die entsprechende Debatte eingebunden werden. Die Neuregelung darf nicht zu einer Verschlechterung der Förderung der Kinder führen."

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2012

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