Förderung der Erziehung in der Familie
Förderprogramme für junge Mütter und Eltern im Freistaat Sachsen
„Für werdende, junge Mütter, Eltern und deren Kinder bietet der Freistaat Sachsen zusätzlich zu den bundesweit geltenden Maßnahmen zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten an“, appellierte Familienministerin Christine Clauß.
21.10.2009
So können sich schwangere Frauen und Mädchen in insgesamt 72 Schwangerschaftsberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu allen eine Schwangerschaft betreffenden Fragen, zu familienfördernden Leistungen und finanziellen Hilfen jederzeit beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos. Sie erhalten dort auch Hilfe, wenn finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden sollen, eine Wohnung oder Betreuungsplätze gesucht werden oder Hinweise zu weiteren Hilfsmöglichkeiten benötigt werden. „Bundesweit einmalig ist die zusätzliche Fachberatung und deren staatliche Förderung zu Fragen im Kontext der künstlichen Befruchtung“, so Christine Clauß.
Für Mütter mit geringem Einkommen gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige finanzielle Unterstützung zur Erstausstattung ihres Kindes. Die finanziellen Leistungen sind über die Schwangerschaftsberatungsstellen vor der Geburt zu beantragen. Die Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" gibt auch finanzielle Unterstützung für Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis oder durch eine Verkettung unglücklicher Umstände in finanzielle Not geraten sind.
Außerdem gewährt der Freistaat Sachsen Zuschüsse für den Familienurlaub für Familien mit sehr niedrigem Einkommen. Gefördert wird ein Familienurlaub in einer familiengerechten Unterkunft in Deutschland mit einer Dauer von mindestens sieben bis höchstens 14 Tagen.
Bei einer Drillingsgeburt übernimmt der sächsische Ministerpräsident eine Ehrenpatenschaft verbunden mit finanziellen Zuwendungen bis zur Einschulung der Kinder. Für Familien mit drei und für Alleinerziehende mit zwei Kindern und für Familien mit einem behinderten Kind gibt es in Sachsen den Familienpass. Inhaber des Familienpasses können viele Einrichtungen des Freistaats wie die Landesmuseen, Sammlungen, Burgen und Schlösser kostenlos besuchen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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