Familienpolitik
EU-Rat verlängert Elternurlaub
Der Rat der Europäischen Union hat am 8.3.2010 eine neue Richtlinie (RL 2010/18/EU) zum Elternurlaub erlassen, die am 18.3.2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist und daher alsbald in Kraft treten wird. Danach können Eltern künftig nach der Geburt oder Adoption eines Kindes EU-weit bis zu vier Monate Elternurlaub beanspruchen, wobei allerdings ein Monat nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann.
09.04.2010
Die neuen Rechte gelten für alle Arbeitnehmer und damit auch für befristet eingestellte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer.
Die Mitgliedstaaten haben nunmehr zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
* Längerer Elternurlaub: Der Elternurlaub wird von bisher drei auf vier Monate verlängert. Der vierte Monat kann allerdings nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Hierdurch soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, dass auch Väter Elternurlaub in Anspruch nehmen.
* Diskriminierungsverbot: Es wird festgeschrieben, dass Arbeitnehmer wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme von Elternurlaub nicht benachteiligt werden dürfen.
* Änderung der Arbeitszeit: Um einen gleitenden Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen, kann nach der Rückkehr aus dem Elternurlaub vorübergehend die Arbeitszeit reduziert werden. Bei der Prüfung solcher Anträge müssen Arbeitgeber die Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer berücksichtigen.
* Anwendungsbereich: Die neuen Rechte gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses (befristet, Teilzeit, Leiharbeit). Der Anspruch auf Elternurlaub kann allerdings von einer Berufstätigkeitsdauer oder Betriebszugehörigkeit von höchstens einem Jahr abhängig gemacht werden.
Für die auf EUR-Lex veröffentlichte Richtlinie im Volltext klicken Sie bitte auf unten stehenden Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:068:0013:0020:DE:PDF
Quelle: AuS-Portal
asta
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