Fortschritt
Erster Umsetzungsbericht des Aktionsplans der Bundesregierung „Queer Leben“ vorgestellt
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Der erste Umsetzungsbericht des Aktionsplans „Queer Leben“ bilanziert Fortschritte: 83 von 134 Maßnahmen sind angestoßen oder umgesetzt, darunter das Selbstbestimmungsgesetz. Doch zentrale Reformen wie beim Abstammungsrecht fehlen. Der Bundesverband Trans* fordert eine Fortsetzung mit besserer Finanzierung.
10.01.2025
Am 11. Dezember hat das Bundeskabinett den ersten Umsetzungsbericht des Aktionsplans der Bundesregierung „Queer Leben“ veröffentlicht. Der Bericht bilanziert die bisherigen Fortschritte und informiert die Öffentlichkeit, welche der Maßnahmen von den Bundesressorts angestoßen wurden: 83 der 134 vorgeschlagenen Maßnahmen befinden sich der Umsetzung oder wurden bereits umgesetzt.
Dazu erklärt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans*:
„Der Umsetzungsbericht des Aktionsplans zeigt erste Wirkungen des Maßnahmenpakets. Die Bundesregierung hat sich durch den Plan selbst verpflichtet in allen Ressorts, die Auseinandersetzung mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und gegen LSBTIQ*-feindliche Diskriminierung vorzugehen. Das war und ist eine wichtige Initiative, nachdem es bereits in 15 Bundesländern einen Aktionsplan auf Landesebene gab. Gerade in Zeiten wachsender Anfeindungen und zunehmender Hetze bleibt dieses Engagement wichtiger denn je. Doch insbesondere mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl stellt sich unvermeidlich die Frage, wie es mit dem Aktionsplan und den damit verbundenen Bestrebungen weitergeht. Es gibt keine ausreichende Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen und zentrale rechtliche Neuerungen wurden nicht auf den Weg gebracht.“
In sechs inhaltlichen Kapiteln – rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales – definiert der Aktionsplan Maßnahmen, die zum Schutz und zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt umgesetzt werden müssten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konnten innerhalb der verkürzten Legislaturperiode jedoch nur zum Teil durchgeführt werden. So wurde beispielweise das Selbstbestimmungsgesetz, welches zum 01.11.24 in Kraft trat, eingeführt oder das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für trans* Personen abgeschafft.
Gleichzeitig wurden bedeutende gesetzliche Neuerungen wie eine Reform des Abstammungsrechts oder die Absicherung der Trans*gesundheitsversorgung nicht erreicht.
Ebenso steht eine Entschädigung von trans* und intergeschlechtlichen Personen aus, denen Grundrechtsverletzungen widerfahren sind. Auch die Stärkung des diskriminierungsrechtlichen Schutzes durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie eine Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz wurde nicht in die Wege geleitet.
Neben den Berichten der Bundesressorts enthält das nun vorgestellte Dokument einen Verweis auf Empfehlungspapiere, welche Handlungsbedarfe konkretisieren oder zusätzlich notwendige Maßnahmen benennen. Diese Empfehlungspapiere wurden im Rahmen eines zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozesses erarbeitet, der dem Beschluss des Aktionsplans im Bundeskabinett im November 2022 folgte.
„Der erste LSBTIQ*-Aktionsplan auf Bundesebene darf nicht der letzte sein. Wir brauchen einen Aktionsplan 2.0, der die begonnene Arbeit fortsetzt und neue Bedarfe aufgreift. Nur mit einem kontinuierlichen und entschlossenen Engagement für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt können wir weitere Verbesserungen erreichen und Verschlechterungen abwenden. Das ist kein Luxus, sondern fundamentaler Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft, die Grundrechte achtet. Wir fordern die kommende Bundesregierung auf, den Staffelstab aufzunehmen, ausreichende Finanzierung sicherzustellen und im Kontakt mit den Communities die Maßnahmen weiterzuentwickeln“,
ergänzt Kalle Hümpfner.
Hintergrund
Der Aktionsplan „Queer Leben“ der Bundesregierung wurde im November 2022 im Bundeskabinett beschlossen. Im Frühjahr 2023 startete ein zivilgesellschaftlicher Beteiligungsprozess, in dem die Umsetzung der formulierten Maßnahmen in 14 Arbeitsgruppen konkretisiert wurde. Auch der Bundesverband Trans* brachte sich in diesem Arbeitsgruppenprozess mit ein. Mit dem Beschluss des Aktionsplans hat sich erstmalig eine Regierung auf Bundesebene verpflichtet, sich für die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt einzusetzen. Zuvor gab es LSBTIQ*-Aktionspläne nur auf Landesebene.
Weitere Informationen
- Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ (PDF: 1,7 MB)
- Empfehlungspapiere zum Aktionsplan
- Fragen und Antworten zum Aktionsplan „Queer leben“
Quelle: Bundesverband Trans e.V. vom 11.12.2024
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