Recht

Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen

Rechtsprechung bei Verfassungsbeschwerden von Eltern, die sich gegen den Entzug ihres Sorgerechts wehren: Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), stellt bisher nicht öffentlich verfügbare Zahlen vor.

12.05.2015

Im Sommer des Jahres 2014 war einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu entnehmen, dass die Zahl der Inobhutnahmen von 2008 bis 2013 um 30 % gestiegen ist. In den Frühjahrs- und Sommermonaten desselben Jahres hat das BVerfG in sieben Verfahren Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich im Kern gegen die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten.

"Anzahl und Aussagen der Beschlüsse werden bei Amtsgerichten und Jugendämtern derzeit intensiv diskutiert.", so Henriette Katzenstein, stellv. Fachliche Leiterin, DIJuFB. "Befürchtet wird zum Teil, dass die Beschlüsse von den Familiengerichten als Signal in Richtung einer stärkeren Gewichtung der Elternrechte zu lesen seien oder gelesen werden könnten und dass so der Blick für die Notwendigkeit staatlicher Interventionen bei Gefährdungen des Kindeswohls getrübt werden könnte."

Zur Einordnung der Anzahl der Beschlüsse stellt Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des BVerfG, unter anderem sowohl für Familienrecht als auch für Kinder- und Jugendhilferecht zuständig, einige – bisher nicht öffentlich verfügbare – Zahlen vor: <link https: www.dijuf.de tl_files downloads _blank external-link-new-window pdf>Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen (PDF 80KB).

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