Kinder- und Jugendschutz
Eilentscheidung der BPjM zu zwei Computerspielen
Im Rahmen der vorläufigen Anordnung wurden die ungeschnittenen Originalversionen der PC-Spiele “Call of Duty 6: Modern Warfare 2" (US-Version) und “Left4dead 2" (EU-Version) von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.
22.12.2009
Grund für die Indizierung war jeweils, dass in den Spielen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargeboten werden. Die Gewaltdarstellungen erreichen bereits den Grad einer schweren Jugendgefährdung, da nach Einschätzung der Gremien der Straftatbestand des §131 StGB als erfüllt anzusehen ist.
Über die endgültige Listenaufnahme wird das 12er-Gremium im Januar entscheiden. Die Indizierungsfolgen gelten bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der vorläufigen Anordnung.
Weitere Informationen finden Sie <link http: www.bundespruefstelle.de bpjm _blank external-link-new-window external link in new>hier.
Quelle: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
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