Sozialpolitik

DRK: Nächster Schritt muss Grundsicherung für Kinder sein

Aus dem im Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention verankerten ein Recht eines jeden Kindes auf einen angemessenen Lebensstandard leitet das Deutsche Rote Kreuz anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Forderung nach der Einführung einer Kindergrundsicherung ab.

09.02.2010

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Hartz-IV-Sätze für Kinder zukünftig nicht mehr prozentual von den Bedarfen Erwachsener abgeleitet werden dürfen, kommentiert Donata Freifrau von Schenck, Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes:

„Zu einem förderlichen Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gehören aus unserer Sicht eine gesunde Ernährung, Schulhefte und Schulausflüge ebenso wie für außerschulische Bildungsaktivitäten wie Musikschule, Jugendgruppe oder Sport. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss jetzt schnell in die Praxis umgesetzt werden, damit endlich die Rechte und Bedarfe von Kindern bei der Bemessung der Regelsätze berücksichtigt werden.“

Das DRK weist darauf hin, dass die Verantwortung des Staates noch weiter gehe. Kinder haben nach Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das müsse sich auch in einem eigenen Anspruch wiederfinden. Deshalb müssten die Überlegungen zu einer steuerfinanzierten eigenständigen Grundsicherung für Kinder weiter verfolgt werden.

Auch wenn Eltern Schwierigkeiten mit komplizierten Hartz-IV-Anträgen haben oder ihrer Verpflichtung zur Arbeitssuche nicht nachkommen, müsse das Existenzminimum der Kinder gesichert sein. Diese Kindergrundsicherung müsse so unbürokratisch wie heute das Kindergeld zu bekommen sein, so das DRK. 

Quelle: Deutsches Rotes Kreuz

 

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